Corona: Maskenpflicht und Alkoholverbot ausgeweitet
Nachdem der Freistaat die 10. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht hat, musste die Stadt Ingolstadt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die für das Stadtgebiet nähere Bestimmungen enthält. Sie gilt ab sofort.
Besonders zu konkretisieren waren die “stark frequentierten öffentlichen Plätze” hinsichtlich der Verpflichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, als auch hinsichtlich des Alkoholkonsumverbots.
Beide gelten für den gesamten Bereich der Altstadt – auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb des Altstadtrings (Altstadtbereich innerhalb von Jahnstraße, Auf der Schanz, Dreizehnerstraße, Esplanade, Roßmühlstraße, Schlosslände).
Vom Alkoholverbot sind ergänzend folgende zusätzliche Bereiche umfasst:
– Volksfestplatz
– Hallenbad Parkplatz
– Hindenburgpark
– Glacis
– Klenzepark
– Baggersee Gelände; dieses umfasst insbesondere den Bereich innerhalb der nachstehenden Begrenzungen im Sinne eines Rundweges: Start – Parkplatz Bar am See,Rundweg um den Baggersee, Oberschüttweg, Stauseestraße, Donau, Fuchsschüttweg, Endpunkt – Parkplatz Bar am See
– Spielpark Fort Peyerl
Ergänzend wird Maskenpflicht angeordnet, in denjenigen Bereichen, in denen Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.
Infolgedessen gilt überall dort im Stadtgebiet, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht.