Corona Inzidenz in Ingolstadt am Samstag bei 96,80
Deutlich steigende Covid-19 Infektionszahlen in Ingolstadt. Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldet am Samstag für die Einwohner Ingolstadts folgende Fallzahlen:
Aktuell Infizierte: 155 Personen
Genesene: 875 Personen
Gestorbene: 39 Personen
Fälle insgesamt: 1.069 Personen
Entwicklung: 29 neue Fälle seit gestern.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt lt. LGL 96,80.
Die Inzidenz bildet die Neumeldungen der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab und wird werktäglich vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bayernweit ermittelt.
(Quelle: LGL, Stand 8 Uhr, https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm). Hinweis: Am Sonntag ermittelt das LGL keinen Inzidenzwert.
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am 19.10. angesichts der Infektionsentwicklung die Stadt Ingolstadt in die Ampelstufe „rot“ eingeordnet. Damit traten entsprechend der Corona-Ampel des Freistaates am 20.10. weitere Maßnahmen in Kraft.
Die jeweiligen Maßnahmen gelten so lange, bis die Grenzwerte sechs volle Tage unterschritten werden. Für die Einstufung anhand der bayerischen Corona-Ampel sind die ausschließlich die Inzidenz-Werte des LGL maßgeblich.
Im Klinikum Ingolstadt werden 15 Patienten behandelt, die COVID-19 positiv sind. Einer von ihnen muss beatmet werden. Stand: 24.10.2020, 07.30 Uhr. (Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt).
Der Freistaat hat seine bisher bis 25. Oktober gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordung verlängert. Diese gilt nun bis 8. November. Somit wird auch die örtliche Allgemeinverfügung der Stadt Ingolstadt, in der u.a. die Festlegung der besonders durch die Maskenpflicht betroffenen Bereiche geregelt ist, verlängert (ohne inhaltliche Änderung).
Analog zum Freistaat gilt sie bis 8. November. Die Amtliche Bekanntmachung der Verlängerung ist im Internet unter www.ingolstadt.de/amtliche im Wortlaut als PDF zu finden.
Weiterhin gilt somit:
Bei einer erhöhten 7-Tages-Inzidenz gelten nach der 7. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
– Inzidenz über Wert 35: „Corona-Ampel Gelb“ (§ 24)
– Inzidenz über Wert 50: „Corona-Ampel Rot“ (§ 25)
– Inzidenz über Wert 100: „Corona-Ampel Dunkelrot“ (§ 26)
Auch nach einem Unterschreiten der einzelnen Werte gelten die Maßnahmen jeweils solange, bis die Grenzwerte sechs volle Tage unterschritten werden.
Soweit die Maskenpflicht betroffen ist, werden die betroffenen Bereiche durch die Stadt Ingolstadt im Rahmen der Allgemeinverfügung festgelegt.
Dies sind die Achse Donaustr. – Rathausplatz – Moritzstr. – Am Stein – Harderstr. (bis Ecke Auf der Schanz / Dreizehnerstr.), die Achse Kreuztor – Kreuzstr. – Theresienstr. – Ludwigstr. – Paradeplatz, die Dollstraße, Milchstraße, Mauthstraße, Proviantstraße und Schmalzingergasse.
Diese Maskenpflicht erstreckt sich jeweils auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden.
Ergänzend ist eine Maskenpflicht angeordnet, in denjenigen Bereichen, in denen Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Infolgedessen gilt überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht. Nicht nur in der Innenstadt, sondern im gesamten Stadtgebiet.