FDP/JU beantragt Einführung eines Sportförderpreises
Die Ausschussgemeinschaft FDP/JU beantragt die Einführung eines jährlichen Sportförderpreises ab dem Jahr 2021, um herausragende Leistungen von Nachwuchssportlern zu würdigen und die weitere Ausübung des Sports zu unterstützen. Stadtrat Markus Meyer betont: „Jazz, Kultur, Kunst — für all diese Bereiche vergibt die Stadt Ingolstadt Förderpreise, nicht allerdings für herausragenden Nachwuchssport. Um die stetige Abwanderung heimischer Top-Athleten zu verhindern, muss sich das ändern. Wir wollen dazu beitragen, dass Nachwuchsathleten in Ingolstadt eine Perspektive haben und ihren Sport vor Ort ausüben können.
Für JU und FDP geht es auch darum, denn Stellenwert sportlicher Spitzenleistungen grundsätzlich zu erhöhen. „Leistungen von Spitzensportlern wirken auf ihre Heimat zurück. Sportförderung kann dazu beitragen, diese Leistungen zu verstetigen und zu steigern. Dies trägt zu einem positiven Image der Stadt bei“, fügt Meyer hinzu.
Nachwuchsathleten stehen zudem oft vor der Herausforderung, berufliche Verpflichtungen mit ihrem teils kostenintensiven Sport zu verbinden. Die Höhe der Dotierung soll in Anlehnung an die Höhe der Preisgelder der Stadt Ingolstadt für kulturelle Leistungen 5.000 Euro betragen und helfen, die finanziellen Belastungen des Spitzensports zu schultern.
Stadtrat Karl Ettinger unterstreicht als Mitglied des Sportausschusses auch den sozialen Zweck eines Sportförderpreises: „Sport ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens und stärkt den Zusammenhalt. Ein besonderes Augenmerk auf herausragende Leistungen kann Anreiz für viele weitere Nachwuchssportler sein, es den Athletinnen und Athleten gleichzutun. Dieser Vorbildcharakter des Sports soll durch den Preis künftig eine stärkere Würdigung erfahren.“
Gemeinschaftsantrag: Einführung eines Sportförderpreises der Stadt Ingolstadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Ausschussgemeinschaft FDP/JU stellt folgenden
Antrag:
Die Stadt Ingolstadt führt ab dem Jahr 2021 einen jährlichen Sportförderpreis unter folgenden Maßgaben ein:
1. Der Sportförderpreis wird verliehen als Anerkennung für herausragende Leistungen auf sportlichem Gebiet und zur Unterstützung der weiteren Ausübung des Sports.
2. Preisträger können alle Personen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres sein, die in Ingolstadt geboren oder ansässig sind.
3. Das Vorschlagsrecht für die Verleihung der Preise haben der Oberbürgermeister, die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften des Stadtrates der Stadt Ingolstadt und die Mitglieder der Sportkommission.
4. Die Höhe der Dotierung beträgt in Anlehnung an die Höhe der Preisgelder der Stadt Ingolstadt für kulturelle Leistungen 5.000 Euro.
5. Der Sportförderpreis kann auch an Personenmehrheiten („Mannschaften“) verliehen werden.
Begründung:
Sport ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens und stärkt den Zusammenhalt. Ein besonderes Augenmerk auf herausragende Leistungen kann Anreiz für viele weitere Nachwuchssportler sein, es den Athletinnen und Athleten gleichzutun. Insofern erfüllt der Sportförderpreis erstens einen sozialen Zweck.
Zweitens stehen gerade Nachwuchsathleten oft vor der Herausforderung, berufliche Verpflichtungen mit ihrem teils kostenintensiven Sport zu verbinden. Um eine – zumindest sportliche – Abwanderung zu verhindern, muss die Stadt im eigenen Interesse Perspektiven aufzeigen. Der Preis soll den Stellenwert sportlicher Leistungen in Ingolstadt erhöhen und Nachwuchsathleten motivieren, diesen (weiterhin) in Ingolstadt auszuüben.
Drittens wirken die Leistungen von Spitzensportlern auf ihre Heimat zurück. Sportförderung kann dazu beitragen, diese Leistungen zu verstetigen und zu steigern. Dadurch verbessert sich das (sportliche) Image der Stadt.
Jakob Schäuble, Stadtrat
Veronika Hagn, Stadträtin
Dr. Markus Meyer, Stadtrat
Karl Ettinger, Stadtrat