Corona Ampel auf rot: Das ändert sich für Ingolstadt
Für den Bereich der Stadt Ingolstadt hat das Bayerische Gesundheitsministerium am Montag die Stufe „rot“ der Corona-Ampel festgestellt, da die 7-Tage-Inzidenz von 50 Corona-Infektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschritten wurde (Aktueller Wert lt. LGL 55,32).
Aufgrund der verbindlichen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung gelten damit ab Dienstag, 20. Oktober, 0 Uhr die verschärften Maßnahmen der „Corona-Ampel“-Stufe „rot“.
Im Einzelnen sind dies:
1. Kontaktbegrenzung auf 5 Personen
Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt. Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für alle weiteren Regelungen der 7. BayIfSMV, die auf § 2 Abs. 1 der 7. BayIfSMV Bezug nehmen, insbesondere in allen von § 13 Abs.4 der 7. BayIfSMV erfassten Betrieben. Die jeweils verantwortlichen Gaststättenbetreiber sind verpflichtet, die erweiterten Kontaktbeschränkungen entsprechend zu berücksichtigen und ihren Gaststättenbetrieb entsprechend zu organisieren.
2. Sperrstunde ab 22 Uhr
Es wird eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 22 bis 6 Uhr eingeführt (dies bedeutet, dass die Lokale um 22 Uhr zu schließen haben). Ab 22 Uhr darf zudem an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr Alkoholverbot.
3. Maskenpflicht
Die mit der Überschreitung der ersten Warnstufe (Inzidenz 35) bereits am Samstag beschlossene erweiterte Maskenpflicht bleibt bestehen.
Diese gilt:
• in der Ingolstädter Innenstadt im Bereich der Achsen Harderstraße – Donaustraße und Kreuztor – Paradeplatz sowie in der Dollstraße und Milchstraße. Entsprechende Beschilderungen wurden aufgestellt.
• vor Schulen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden sowie in den Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere an Busbahnhöfen, Bushaltestellen, Bahnhöfen und Bahnhalten.
• im Unterricht in den Schulen (jetzt auch an Grundschulen), Bildungseinrichtungen sowie Bildungsstätten.
• in öffentlichen Gebäuden, soweit das Infektionsrisiko nicht durch organisatorische oder hygienetechnische Maßnahmen weitestgehend reduziert werden kann.
• für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.
• generell dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen und ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
In der Sitzung der Arbeitsgruppe Corona mit Vertretern des Staatlichen Schulamtes und der weiterführenden Schulen wurde festgelegt, dass die Stufe II nach dem Hygienekonzept des Kultusministeriums im Bereich der Schulen beibehalten werden soll. Es wird aber ergänzend eine Maskenpflicht auch für Grundschüler im Unterricht festgesetzt.
Die Kindertagesstätten bleiben, solange es das Infektionsgeschehen zulässt, weiterhin geöffnet, auch hier gilt weiterhin die Stufe II.
Oberbürgermeister Christian Scharpf ist seit Donnerstag in Quarantäne, nachdem er im privaten Umfeld Kontaktperson eines positiven Corona-Falls war. Nach einem ersten Schnelltest ergab zwischenzeitlich auch ein PCR-Test ein negatives Ergebnis. Da auch ein negativer Test die Dauer der Quarantäne nicht verkürzt, wird der Oberbürgermeister die vorgesehene Dauer der Quarantäne weiter in häuslicher Isolation verbringen und von zuhause aus arbeiten. An den Stadtratssitzungen in dieser Woche kann er daher nur als Zuschauer am Livestream teilnehmen; Bürgermeisterin Dr. Dorothea Deneke-Stoll wird an seiner Stelle die Sitzungen leiten.
Foto: Archiv/Stadt Ingolsadt