Hygienemaßnahmen im Wahllokal
Hygienemaßnahmen im Wahllokal Bundestagswahl am 26. September Die Stadt Ingolstadt weist alle Stimmberechtigten auf Hygieneregeln hin, die in den Urnenwahllokalen verbindlich gelten: Im Wahlgebäude und auf den anderen Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle besteht Maskenpflicht. Die Wählerinnen und Wähler und die begleitenden Personen haben mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine […]