Alkoholverbot in bestimmten Bereichen der Stadt verlängert
Analog zur Gültigkeit der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde die Allgemeinverfügung der Stadt Ingolstadt zum Alkoholkonsumverbot zwischen 22 und 6 Uhr in ausgewiesenen Bereichen verlängert und gilt nun ebenso bis 28. Juli 2021. Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) – Alkoholkonsumverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr in festgelegten Bereichen Die Stadt Ingolstadt […]