Reine „Public Viewing Events“ weiterhin unzulässig
Die Fußball-EM steht vor der Tür. Aber „Public Viewing Events“ und vergleichbare öffentliche Partys sind aufgrund des Infektionsschutzes und der Verordnungslage derzeit in Bayern nicht zulässig. Darauf weist die Stadt Ingolstadt hin. Daher ist das Aufstellen von Fernsehern in Biergärten und auf Außenflächen von Lokalen zur Übertragung von Spielen der EM nur möglich, wenn dies […]