Weitere Corona-Regel-Lockerungen im Sportbetrieb
Die Bayerische Staatsregierung hat die Vorschriften für den Sport ab Samstag, 19. September, weiter gelockert. Unter Beachtung der folgenden Einschränkungen und der aktuellen Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann der reguläre Sportbetrieb stattfinden: Betreten und Verlassen der Sportstätte: Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte gilt die Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstandes von […]