Maskenpflicht und Alkoholverbot bleiben bestehen
An zentralen Orten der Altstadt sowie an den Bahnhöfen gilt weiterhin die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem bleiben Alkoholverbote für bestimmte Bereiche in Ingolstadt bestehen. Die Stadt hat dazu folgende Allgemeinverfügungen erlassen: Maskenpflicht Die Stadt Ingolstadt erlässt auf der Grundlage des § 24 der 12. BayIfSMV, § 28 Abs. 1 S. 1 und § […]