Inzidenzwert 172,5: Regeln für Schule und Kita bleiben bestehen
Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) legt fest, dass die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden immer freitags den jeweiligen Inzidenzwert amtlich bekannt zu machen haben. Aus dem Freitagswert ergibt sich, welche Stufe für Schulen und Kinderbetreuung in der kommenden Woche gilt. Nach der Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist für Schulen und Kitas (trotz des geänderten […]