Öffnung der städtischen Sportstätten – weitere Lockerungen
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb auf den Außenanlagen der städtischen Sportstätten gibt es ab kommenden Montag, 8. Juni, weitere Lockerungen. Grundlage bleibt der Mindestrahmen, der in der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29. Mai 2020 festgelegt ist, wie das städtische Amt für Sport und Freizeit mitteilt. Demnach ist der Trainingsbetrieb an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder […]