Alkoholverbot und Maskenpflicht in Ingolstadt bleiben
Mit der am Samstagabend veröffentlichten 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/) hält der Freistaat Bayern am geltenden Alkoholkonsumverbot in Innenstädten und weiteren Orten (§ 26), sowie der Maskenpflicht auf zentralen Begegnungsflächen, u.a. in den Innenstädten (§ 3, Abs. 4) fest. Die jeweiligen Orte sind von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen. Dazu teilt die Stadt Ingolstadt weiter mit: Entsprechend der Vorgaben […]