Nur mit Test und Termin zum Friseur
Das städtische Gesundheitsamt Ingolstadt weist auf die seit Samstag durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes geltenden Regelungen zu körpernahen Dienstleistungen hin: Demnach sind Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege“. Die Öffnung von Friseurgeschäften und Fußpflegebetrieben ist erlaubt, mit Terminvereinbarung und unter Vorlage eines negativen Testergebnisses. […]