Geänderte Regelungen für den Sport von Kindern
Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, dass es nun doch zulässig ist, dass Kinder unter 14 Jahren (gemäß § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Halbsatz 2 IfSG) ab 28. April 2021 kontaktfreien Sport unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben dürfen. Anleitungspersonen müssen ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden […]