Voraussetzungen für die freiwillige Einführung von 2G und 3Gplus
Voraussetzungen für die freiwillige Einführung von 2G und 3Gplus Die Stadt Ingolstadt weist in Bezug auf die freiwillige Einführung von 2G oder 3G plus alle Veranstalter und Betreiber darauf hin, dass die Absicht entsprechender Zugangsbeschränkung beim Gesundheitsamt (Verwaltung-Gesundheitsamt@ingolstadt.de) anzuzeigen ist. Die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstandes entfallen nur dann, wenn folgende Regeln zwingend eingehalten werden: deutlich […]