Hundesteuer wird zum 1. April fällig
Die Hundesteuerbescheide bis einschließlich 2020 gelten auch für das Kalenderjahr 2021, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Hinweise: • Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Theodor-Heuss-Str. 53, 85055 Ingolstadt angemeldet werden (§ 12 Hundesteuersatzung). • Die Formblätter „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Grund, Gewerbe- und Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Formulare […]