Reform des Grundsteuerrechts
Reform des Grundsteuerrechts Im Zusammenhang mit der Reform des Grundsteuerrechts kommt es derzeit in der Geschäftsstelle der Abteilung für Grundbuchsachen des Amtsgerichts Ingolstadt zu einer erheblichen Zunahme der Anfragen wegen der ab 01.07.2022 fälligen Grundsteuererklärungen. Hierzu bittet der Direktor des Amtsgerichts Ingolstadt Günter Mayerhöfer um folgende Klarstellung: Grundsätzlich brauchen Grundstückseigentümer keine Informationen des Grundbuchamtes. Die […]