Christian Lösel ist jetzt offiziell „Alt-OB“
Gemäß Art. 29 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen können früheren kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen die ihrem früheren Amt entsprechenden Ehrenbezeichnungen wie z. B. „Altoberbürgermeister“ verliehen werden. Mit dieser Ehrenbezeichnung werden Personen ausgezeichnet, die eine lange Zeit das Amt des Oberbürgermeisters/Bürgermeisters innehatten oder sich in ihrem Amt in besonderer Weise um die […]