Kurzarbeitergeld – Frist nicht verpassen
Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen. Und zwar besteht bis zum 30.6. letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Das teilt die Agentur für Arbeit in Ingolstadt mit. Grund: Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, angezeigte (genehmigte) und dann […]