SPD fordert die Einführung eines Mietspiegels
Die SPD Stadtratsfraktion stellt einen Antrag zur Einführung eines qualifizierten Mietspiegels für Ingolstadt.
„Die bayerische Mieterschutzverordnung stuft Ingolstadt als Kommune mit einem angespannten Wohnungsmarkt ein. Konkret heißt es laut Verordnung, dass die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian De Lapuente.
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt deswegen die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels. Dieser ist sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter ein verlässliches Instrument um Mieten zu vergleichen. Ein qualifizierter Mietspiegel bildet die ortsüblichen Vergleichsmieten ab und stellt damit Markttransparenz her. Damit können auch eventuelle Rechtstreitigkeiten um Mieterhöhungen verhindert werden. Wenn bisher eine Vermieterin oder ein Vermieter die Miete erhöhen wollte, musste die ortsübliche Vergleichsmiete mit mindestens drei entsprechenden Wohnungen nachweisen werden. Da in Ingolstadt kein qualifizierter Mietspeigel vorhanden ist, wird meistens die Vergleichsmiete im Internet recherchiert. Doch hier können die Zahlen, je nach dem auf welcher Seite diese ermittelt werden, auseinander gehen. So kann es zu überzogenen Mieterhöhungen kommen.
„Ein qualifizierter Mietspiegel wäre eine fundierte Orientierungshilfe und würde Rechtssicherheit schaffen. Einerseits ist er eben eine verlässliche Übersicht für Vermieterinnen und Vermieter, damit sie wissen wie viel sie verlangen dürfen. Andererseits ist der qualifizierte Mietspiegel auch die beste Möglichkeit für Mieterinnen und Mietern die Angemessenheit einer Mieterhöhung ohne Gerichtsverfahren zu überprüfen“, so Christian De Lapuente.
ANTRAG
Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Scharpf, die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt für die Stadt Ingolstadt einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB zu erstellen und diesen entsprechend der gesetzlichen Regelung zu aktualisieren.
Begründung
Laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik sind die durchschnittlichen Mieten in Ingolstadt zwischen 2014 und 2018 um 21 Prozent gestiegen1. Auch die bayerische Mieterschutzverordnung stuft Ingolstadt als Kommune mit einem angespannten Wohnungsmarkt ein. Konkret heißt es laut Verordnung, dass die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt. Die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt. Die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird, oder geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. Das sind alles Kriterien, die auf Ingolstadt zutreffen.
Gerade für Menschen mit geringen Einkommen aber auch für Studierende ist es nicht einfach eine bezahlbare Wohnung zu finden. Ein fundierter Vergleich der Mieten ist kaum möglich, da die Stadt Ingolstadt keinen qualifizierten Mietspiegel anbietet. So müssen die Mietsuchenden im Internet recherchieren, um die Adäquatheit der Mietpreise zu überprüfen und haben eigentlich kaum eine Chance sich gegen überzogene Mieten zu wehren.
Ein qualifizierter Mietspiegel stellt mehr Markttransparenz her. Er bildet die ortsüblichen Vergleichsmieten ab und ist damit eine einfache und gute Orientierungshilfe sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter. Nach § 558d A BGB wird ein qualifizierter Mietspiegel nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt und von der Gemeinde bzw. den beiden Interessenverbänden – Mieter und Vermieter – gemeinsam anerkannt. Damit dient er als Grundlage für Mieterhöhungen und kann generell auch Rechtsicherheit schaffen und eventuelle Streitigkeiten um Mieterhöhungen verhindern. Zudem werden im Mietspiegel, die Mieten nach bestimmten Kriterien ermittelt wie Lage, Baujahr oder Qualität. Somit dient er einerseits als verlässliche Übersicht für Vermieter, damit sie wissen wie viel sie verlangen dürfen. Andererseits ist der qualifizierte Mietspiegel auch die beste Möglichkeit für Mieterinnen und Mietern die Angemessenheit einer Mieterhöhung ohne Gerichtverfahren zu überprüfen.
Darüber hinaus gilt zwar in Ingolstadt die Mietpreisbremse, doch ohne qualifizierten Mietspiegel kann sie kaum praktische Wirkung entfalten. Daher ist die Einführung eines Mitpreisspiegel auch die Voraussetzung dafür, die Mietpreisbremse als Instrument gegen Mieterhöhungen nutzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Christian De Lapuente
Veronika Peters
Hans-Joachim Werner
Jörg Schlagbauer
Petra Volkwein
Klaus Mittermaier
Dr. Manfred Schuhmann
Dr. Anton Böhm
Quirin Witty
Quelle: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2019/pm298/index.html Stand: 27.07.2020