Grüne möchten Einführung einer Zweitwohnungssteuer prüfen lassen
München, Nürnberg. Augsburg – diese Städte erheben eine Zweitwohnungssteuer. Die Stadtratsfraktion der Grünen richtet dazu einen Antrag an OB Christian Scharpf, dies auch in Ingolstadt zu tun – wenn es sich „rechnet“:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
weit über 100 Gemeinden in Bayern erheben bereits eine Zweitwohnungssteuer, darunter München, Nürnberg, Eichstätt, Augsburg und Landshut. Im Jahr 2005 wurde auch in Ingolstadt bereits einmal beantragt, eine Zweitwohnungssteuer gem. Art 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben.
Die Einnahmesituation der Stadt Ingolstadt ist in Folge der Corona-Krise für die kommenden Jahre aktuell sehr ungewiss. Wir stellen daher folgenden Antrag:
Die Verwaltung führt zur Vorbereitung einer möglichen Einführung einer Zweitwohnungssteuer gem. Art. 3 KAG eine Prüfung der Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Stadt durch. Dabei sind insbesondere erzielbare Steuereinnahmen und weitere finanzielle Wirkungen dem anfallenden Verwaltungsaufwand gegenüberzustellen. Das Prüfungsergebnis ist dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
Sowohl nach den Vorausberechnungen des Freistaates als auch der Stadt wächst Ingolstadt weiterhin. Insbesondere der weitere Hochschulausbau wird zu einem Bevölkerungszuwachs führen.
Dadurch kann und wird es voraussichtlich auch zu einem anwachsenden Anteil der Anmeldung von Nebenwohnungen (Zweitwohnungen) kommen. Laut dem Sozialbericht 2014 wurden seit 2008 in Ingolstadt rund 1.000 Nebenwohngen zu Hauptwohnungen (und umgekehrt rund 600 Hauptwohnungen zu Nebenwohnungen oder aufgegeben).
Art. 3 KAG gibt den Kommunen in Bayern die Möglichkeit, eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandssteuer durch Ortssatzung zu erheben. Die Erfahrungen in zahlreichen Gemeinden Deutschlands, die eine entsprechende Abgabe eingeführt haben, sind überwiegend positiv. Durch einen Rückgang des Anteils der Zweitwohnungen steigt tendenziell der Anteil der Erstwohnungen und damit der Einwohner*innen. Dieser Anstieg kann sich dann auf den Anteil der Stadt an der Einkommenssteuer und den kommunalen Finanzausgleich auswirken.
Die Verwaltung wird gebeten, diese möglichen Auswirkungen zu ermitteln und dem Stadtrat darzustellen. Danach kann der Stadtrat dann entscheiden, ob eine Zweitwohnungssteuer nunmehr auch in Ingolstadt eingeführt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender)
Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende)
Agnes Krumwiede
Stephanie Kürten
Maria Segerer
Jochen Semle
Dr. Christoph Spaeth