Grüne: Keine weiteren Gärten des Grauens
Steinwüsten in Gärten befördern die Aufheizung unserer Stadt. Die GRÜNE Fraktion beantragt daher eine Änderung der Begrünungs- und Gestaltungssatzung.
Gärten mit Steinwüsten mögen vielleicht pflegeleicht sein. In Zeiten des künftigen Klimawandels mit ansteigenden Temperaturen sind sie jedoch alles andere als zeitgemäß. Denn sie heizen unsere Umgebung, besonders Bereiche städtischer Bebauung, zusätzlich und vor allem unnötig auf.
Mit einer Begrünung von Gärten und Fassaden kann man den "Gärten des Grauens", wie sie auch genannt werden, wirksam und nachhaltig begegnen. Um die weitere Stadtbegrünung bei zukünftigen Bauvorhaben in Ingolstadt zu erreichen, hat die GRÜNEN-Fraktion einen Antrag zur Änderung der Ingolstädter Begrünungs- und Gestaltungssatzung gestellt.
Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – Ergänzung Begrünungs- und Gestaltungssatzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Stadtrat vom 27. Februar 2019 hat bereits die UDI-Stadtratsfraktion zu „Gärten des Grauens“ einen Antrag gestellt, der an das zuständige Referat zur Erstellung einer Vorlage verwiesen wurde. Ein solche wurde noch nicht wieder eingebracht. Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt diese Initiative der UDI.
Am 20. Februar 2020 hat der Stadtrat von Erlangen eine Freiflächengestaltungssatzung beschlossen, mit der den „Gärten des Grauens“ in Erlangen Einhalt geboten werden soll.
Vor dem Hintergrund, dass eine Verwaltungsvorlage nach nunmehr einem Jahr nicht vorliegt und ein gutes Beispiel aus Erlangen nun vorliegt, stellen wir folgenden Antrag, die Begrünungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Ingolstadt vom 01.08.2018 wie folgt zu ändern/ergänzen:
1. In § 1 wird beim ersten Spiegelstrich der Text „ab 6 Wohneinheiten“ gestrichen, so dass der Spiegelstrich nur noch heißt. „– Wohngebäude“.
2. In § 3 Absatz 1 wird am Ende eingefügt: „Nicht zulässig sind insbesondere geschotterte Steingärten“.
3. In § 3 wird folgender neuer Absatz 5 aufgenommen: „Einhausungen für Müll- und Abfallbehälter sind mit hochwachsenden oder rankenden Gehölzen wirksam einzugrünen“.
4. In § 4 wird folgender neuer Absatz 3 aufgenommen: „Fensterlose Fassadenabschnitte mit einer Breite ab 3,00 m, Fassaden von Garagen, Tiefgarageneinfahrten, Carports, Nebenanlagen und insbesondere Industrie- und Gewerbegebäude sind mit Kletterpflanzen flächig zu begrünen. Hierbei sind die vegetationstechnischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Es ist mindestens eine Kletterpflanze pro 3,00 m Wandabwicklung zu pflanzen“.
Begründung:
Der Stadtrat hat am 28.06.2018 die zu ergänzende Satzung einstimmig beschlossen. Sie soll, so auch der Satzungstext, die Anpassung an den/einen künftigen Klimawandel auch in Ingolstadt fördern. Mit den oben beantragten Ergänzungen wird ein nachhaltiger Beitrag zu einer weiteren Stadtbegrünung geleistet. Dabei ist es essenziell, den Geltungsbereich der Satzung maßgeblich zu erweitern, um möglichst alle Um- und Neubauten im Stadtgebiet zu erfassen. Die weiteren Änderungen folgen inhaltsgleich dem jüngsten best-practice-Beispiel aus Erlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Höbusch
Petra Kleine (Fraktionsvorsitzende)
Barbara Leininger
Dr. Christoph Lauer