BGI: Abläufe um Maklerprovisionen an Lehmann offen darlegen
Die BGI-Fraktion fordert von Oberbürgermeister Lösel eine Darlegung der Abläufe und die Information der Öffentlichkeit. Dazu teilt die BGI mit:
Im Korruptionsverfahren gegen den ehemaligen Ingolstädter Oberbürgermeister Lehmann wurde vor Gericht vorgetragen, dass dieser Beraterhonorare von Maklerfirmen, an die seitens der Stadt Ingolstadt Provisionen bezahlt wurden, erhalten hat. Die Stadt Ingolstadt übernahm in beiden Fällen die Kosten für die Maklerfirmen, obwohl diese von den Grundstücksverkäufern und nicht von der Stadt beauftragt wurden.
Christian Lange, OB-Kandidat der BGI und Fraktionsvorsitzender im Stadtrat, äußert sich heute zu diesem Vorgang wie folgt:
„Die Zahlungen an Maklerfirmen sind mir schon lange ein Dorn im Auge. Als wir uns Anfang 2019 mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben, hatte ich die Hoffnung, wir könnten solche Maklerzahlungen zukünftig gänzlich verhindern. Aber leider gab es kaum Bewegung in dieser Diskussion, sondern es wurde seitens der politischen Stadtspitze stets darauf verwiesen, dass der Erwerb von Grundstücken durch die Weigerung, Maklerkosten seitens der Stadt zu übernehmen, erschwert würde.
Ein paar Monate nach der Diskussion im Finanzausschuss zu diesem Thema wurde nun die Verquickung zwischen Makler- und Beraterhonorar bekannt – ein Zufall, der mich nachdenklich macht.
Daher habe ich mich mit einigen kritischen Fragen zu diesem Vorgang an den Oberbürgermeister gewandt, um die Zusammenhänge und Abläufe aufzuklären. Schon in den letzten Jahren mussten wir nämlich erleben, wie der Oberbürgermeister versuchte, seinen Vorgänger möglichst zu schützen. Dadurch besteht immer die latente Gefahr, dass Erkenntnisse der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Wer aber ein öffentliches Amt übernimmt, muss sein Verhalten in diesem Amt auch öffentlich erläutern. Daher ist der amtierende Oberbürgermeister jetzt gefordert, seine Kenntnisse von diesen Vorgängen der Öffentlichkeit mitzuteilen. Macht er dies nicht, entsteht der fatale Eindruck, dass er auch in diesem Fall seinen Vorgänger schützen und etwas vertuschen will. Um dies zu verhindern, habe ich eine schriftliche Anfrage zu diesen Vorgängen an den OB geschickt, die er nächste Woche öffentlich beantworten muss.“
Und hier die Anfrage der BGI im Wortlaut:
Schriftliche Anfrage gem. § 60 der Geschäftsordnung für den Stadtrat von Ingolstadt
Beraterhonorare von Maklerfirmen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit einigen Monaten wissen wir, dass Ihr Vorgänger Dr. Alfred Lehmann Beraterhonorare von Maklerfirmen erhalten hat, die Maklerprovisionen von der Stadt erhalten haben. Hierbei geht es um zwei Maklerfirmen, die angeblich im Zusammenhang mit Grundstückskäufen der Stadt beim Wohngebiet am Samhof für die jeweiligen Verkäufer tätig wurden.
In der nächsten Stadtratssitzung bitte ich Sie und den 2015 verantwortlichen
Liegenschaftsreferenten, Bürgermeister Albert Wittmann, um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann haben Sie von den städtischen Prozessbeobachtern von den Beraterhonoraren Ihres Vorgängers erfahren, die im Prozess vor dem Landgericht genannt wurden?
2. Was haben Sie unternommen, als bekannt wurde, dass diese Beraterhonorare im Gerichtsprozess genannt wurden?
3. Wann haben Sie prüfen lassen, ob die vor Gericht genannten Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit der Stadt Ingolstadt unterhalten?
4. Haben Sie mit den genannten Unternehmen Kontakt aufgenommen?
5. Haben Sie prüfen lassen, ob es einen direkten Zusammenhang zwischen den städtischen Maklerzahlungen und den Honoraren für Alfred Lehmann gibt?
6. Haben Sie prüfen lassen, welche Möglichkeiten die Stadt hat, diese Maklerhonorare zurückzufordern?
7. Hat die Stadt im Falle eines solchen Zusammenhangs einen Schaden erlitten?
Ich bitte außerdem darum, diese Fragen schriftlich zu beantworten und diese Antworten vor der Stadtratssitzung zu veröffentlichen.
Im Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange