SPD fordert weitergehendes Antragsrecht für Jugendparlament
Das Jugendparlament soll die Möglichkeit erhalten, Anträge möglichst unmittelbar an den Stadtrat zu richten. Zu diesem Zweck hat SPD Stadtrat Achim Werner als Mitglied des Jugendhilfeausschusses wie angekündigt einen Änderungsantrag zum von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf für das Jugendparlament formuliert. Demnach soll die Bestimmung gestrichen werden, nach der das Jugendparlament über den Oberbürgermeister, die Bürgermeister oder einen Stadtrat Anträge einreichen kann. Stattdessen fordert die SPD Fraktion, dass der Oberbürgermeister einen vom Jugendparlament eingereichten Antrag unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Monaten dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen hat.
Werner bedauert, dass die Gemeindeordnung zu hohe juristische Hürden aufbaut, um dem Jugendparlament ein eigenständiges Antragsrecht einzuräumen. „Die von uns vorgeschlagene Lösung, die in Pfaffenhofen bereits praktiziert wird, kommt einem eigenständigen Antragsrecht aber ziemlich nahe“ erklärt Werner. Die Jugendlichen wollen zurecht ernst genommen werden, deshalb sollte der Stadtrat ihnen beim Antragsrecht soweit wie nur irgend möglich entgegenkommen. Das erspart den Jungparlamentarieren außerdem langwierige Diskussionen zur Frage, über welche Fraktion man am besten einen Antrag einreicht.
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage V0271/21 „JuPa-Satzung“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Beschlussvorlage V0271/21 „Satzung der Stadt Ingolstadt für das Jugend Parlament in Ingolstadt (JuPa- Satzung)“ stellt die SPD Stadtratsfraktion folgenden
Änderungsantrag:
In Paragraph 3 „Rechte des Jugendparlaments“ wird Abs. 2 wie folgt geändert:
Satz 1 und 2 werden gestrichen und ersetzt durch die Formulierung „Anträge des Jugendparlaments an den Stadtrat bringt der Oberbürgermeister unverzüglich, spätestens jedoch nach zwei Monaten in den Stadtrat ein.
Begründung:
Nach Aussagen der Verwaltung ist ein eigenständiges Antragsrecht des Jugendparlaments im Stadtrat leider aus juristischen Gründen nicht möglich. Deshalb sollte ein Weg gesucht werden, der diesem eigenständigen Antragsrecht so nahe wie möglich kommt. Durch die gewählte Formulierung wird das erreicht.
Mit dem Vorschlag wird auch der Gefahr vorgebeugt, dass im Jugendparlament langwierige Diskussionen darüber geführt werden müssen, über welchen Stadtrat oder welche Fraktion die Anträge an den Stadtrat weitergeleitet werden. Außerdem wird über Einbringung der Anträge über den Oberbürgermeister die Überparteilichkeit des Gremiums gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Christian De Lapuente, Fraktionsvorsitzender
Achim Werner, stell. Fraktionsvorsitzender