Freie Wähler fordern Erleichterungen für Gewerbetreibende und Marktbeschicker
In zwei Anträgen, über die der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 25. März abstimmen soll, setzt sich die Fraktion der Freien Wähler für Erleichterungen zugunsten von Gewerbetreibenden und Marktbeschickern ein. So soll die Stadt Beschickern des Herbstfests und des Christkindlmarkts 2021 Standgebühren und sonstige Abgaben erlassen, sofern die Veranstaltungen überhaupt stattfinden können. Sollte dies nicht der Fall sein, soll der Verzicht auf die Gebühren auf die nächstmöglichen Veranstaltungen ausgedehnt werden. Auch den Standbetreibern, die im Herbst und Winter 2020 Stände in der Fußgängerzone aufbauen konnten, sollen die Gebühren erlassen werden. Einen Erlass der Gebühren wollen die Freien Wähler auch für die Imbissstände auf den Wochenmärkten am Theater und im Piusviertel erreichen.
Großzügige Regelungen schlägt die FW-Stadtratsfraktion für die Gewerbetreibenden in Ingolstadt vor. Erleichterungen, die fürs Jahr 2020 beschlossen wurden, sollen bis Ende des laufenden Jahres verlängert werden. Bereits bezahlte Gebühren auf Bescheide der Stadt sollen zeitnah, möglichst aber bis 30. April, zurückerstattet werden. Außerdem soll der Stadtrat der IFG vorschlagen, die Parkdauer mit der Semmeltaste in den Tiefgaragen der Innenstadt und auf den oberirdischen Parkplätzen auf 45 Minuten zu verlängern. Der INVG soll empfohlen werden, für Samstage ein vergünstigtes Shoppingticket für zwei Erwachsene
und Kinder oder Familien anzubieten.
In der Begründung ihrer Anträge weisen die Freien Wähler auf die großen wirtschaftlichen Belastungen hin, die Marktbeschicker, Standbetreiber und alle Gewerbetreibenden seit Beginn der Corona-Krise zu tragen haben. Die Befreiung von Gebühren und Abgaben, großzügige Handhabung der Genehmigungen für Außengastronomie und Sondernutzungen und zusätzliche Anreize für Kunden, die Innenstadt zu besuchen, könnten den Gewerbetreibenden helfen, die äußerst schwierige Situation zu meistern.
Die Hilfe für Marktbeschicker und Standbetreiber sei notwendig, damit auch in Zukunft Feste und Veranstaltungen in gewohnter Weise stattfinden können. FW-Fraktionsvorsitzender Hans Stachel unterstreicht die Dringlichkeit des FW-Antrags mit dem Hinweis, dass „für einige Gewerbetreibenden die Situation bereits sehr angespannt ist und jeder Tag zählt.“
Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Freie Wähler Stadtratsfraktion stellt für die nächste Stadtratssitzung am 25.03.2021 folgenden Antrag:
1. Für die Beschicker des Ingolstädter Herbstfestes und des Christkindlmarktes werden 2021 die Standgebühren und sonstigen Abgaben erlassen. Sollte eine Durchführung des Herbstfestes und/ oder des Christkindlmarktes auch 2021 an Corona-Regelungen scheitern, wird der Erlass der Standgebühren auf die nächsten durchzuführenden Veranstaltungen verschoben.
2. Des weiteren werden den Beschickern für Alternativ-Beschickungen in der Fußgängerzone oder in der Innenstadt rückwirkend zur Herbst-/ Winterregelung 2020 die Stadtgebühren erlassen.
3. Für die Imbissstände am Wochenmarkt werden die Standgebühren für die Wochenmärkte am Theaterplatz und am Piusmarkt bis 31.12.2021 erlassen.
Begründung:
Die bisherigen Teillockdown und Lockdown seit Beginn der Corona-Pandemie 2020 hatten erhebliche existentielle, wirtschaftliche Belastungen und Einschränkungen für die Marktbeschicker und Standbetreiber zum Wohle der Gesellschaft und der Allgemeinheit. Inwieweit Fördermittel für diese Gewerbebetriebe greifen, ist scheinbar hochproblematisch. Damit wir auch in Zukunft bei den Festen und Veranstaltungen in Ingolstadt, die hoffentlich nach Corona in gewohnter Weise stattfinden können, auf bewährte Beschicker zurückgreifen können, benötigen alle Beschicker dringend für das Jahr 2021 die Unterstützung der Stadt Ingolstadt.
Hierzu gehören vor allem Befreiungen von den Standgebühren und eine großzügige Handhabung von alternativen Varianten einer Budenaufstellung und Einnahmengenerierung.
Auch die Imbiss-Stände an den Wochenmärkten hatten durch das von der Stadt Ingolstadt ausgesprochene Verzehrverbot zusätzliche Einbußen und Einschränkungen.
Unsere Beschicker haben alle Beschränkungen und Regelungen des Lockdowns und des Teillockdowns befolgt und die Konsequenzen hingenommen. Wir halten es jetzt daher für angemessen, diese Unterstützung wertzuschätzen und auch von Seiten der Kommune den Beschickern eine finanzielle Bürde abzunehmen. Sollten bereits Zahlungen geflossen sein, bitten wir um Rückerstattung der Gebühren und Abgaben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Stachel, Fraktionsvorsitzender (im Namen der FW Stadtratsfraktion)
Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Freie Wähler Stadtratsfraktion stellt für die nächste Stadtratssitzung am 25.03.2021 folgenden Dringlichkeitsantrag:
1. Die Erleichterungen, die im Jahr 2020 für die Gewerbetreibenden der Stadt Ingolstadt beschlossen wurden, werden bis 31.12.2021 verlängert.
2. Bereits gezahlte Gebühren auf entsprechende Bescheide der Stadt Ingolstadt werden zeitnah möglichst bis 30.04.2021 zurückerstattet.
3. Der Stadtrat schlägt der IFG vor, die Semmeltaste in den Parkhäusern der Innenstadt und auf den oberirdischen Parkplätzen auf 45 Minuten zu verlängern.
4. Der Stadtrat empfiehlt der INVG, für Samstag ein vergünstigtes Shoppingticket für 2 Erwachsene und Kinder oder Familien anzubieten.
Begründung:
Der Lockdown für den Einzelhandel dauert nunmehr seit 16.12.2020, der Teillockdown für die Gastronomie bereits seit 02.11.2020 an. Die Gewerbetreibenden des Einzelhandels und der Gastronomie tragen somit seit 10 bzw. 16 Wochen erhebliche wirtschaftliche Belastungen und Einschränkungen zum Wohle der Gesellschaft und der Allgemeinheit.
Auch wenn Fördermittel angekündigt und zum Teil auch ausbezahlt wurden, benötigen alle Gewerbetreibenden dringend für das Jahr 2021 die Unterstützung der Stadt Ingolstadt.
Hierzu gehören Befreiungen vom Gebühren bzw. großzügige Handhabung der Genehmigungserteilung für Außengastronomie und Sondernutzungen. Auch sollte ein Anreiz für die Besucher der Innenstadt geschaffen werden durch zeitliche Verlängerung der Semmeltaste oder durch ein vergünstigtes Shoppingticket bei der INVG.
Das vergünstigte Shoppingticket kann gleichzeitig als Werbemaßnahme der INVG gesehen werden, neue Kunden für die Nutzung des ÖPNV zu gewinnen und zusätzliche Attraktivität zu generieren.
Die aktuellen Inzidenzzahlen zeigen, dass die Bürger der Stadt bis auf wenige Ausnahmen die Beschränkungen und Regelungen des Lockdowns und des Teillockdowns befolgt und die Konsequenzen hingenommen haben.
Unseres Erachtens wäre es jetzt an der Kommune die Erleichterungen des vergangenen Jahres fortzuführen und über weitere im Bereich von IFG und INVG nachzudenken.
Die Dringlichkeit der Bearbeitung sehen wir darin, dass für einige Gewerbetreibende die Situation bereits erheblich angespannt ist und jeder Tag zählt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Stachel, Fraktionsvorsitzender (im Namen der FW Stadtratsfraktion)