JU/FDP: Bezirksausschüsse stärken, Bürgerhaushalt aktivieren
Die Ausschussgemeinschaft JU/FDP stellt zum TOP 15 der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am morgigen Freitag den Änderungsantrag, den Bürgerhaushalt nicht zu beschneiden, sondern die Arbeit der BZA zu professionalisieren.
- besonders aktive BZA-Mitglieder sanktioniert.
- ohne Beteiligung der BZA-Vorsitzenden vorgeschlagen wird.
- gerade für die neuen BZA-Mitglieder ein demotivierendes Signal zum Amtsbeginn wäre
Die Bezirksausschüsse sind Plattform und Organ gelebter politischer Partizipation in den Stadtbezirken. Ihre Arbeit gilt es zu stärken und zu professionalisieren, nicht einzuschränken. Dass in der Vergangenheit das Budget nicht komplett abgerufen wurde, darf nicht als Ideenlosigkeit verurteilt werden, sondern muss Ansporn sein, die Rahmenbedingungen für politische Teilhabe zu verbessern. Dazu macht die Ausschussgemeinschaft FDP/JU konkrete Vorschläge:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Ausschussgemeinschaft FDP/JU stellt zu Punkt 15 der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Ingolstadt am 23.10.2020 folgenden
Änderungsantrag:
Anstatt den Handlungsspielraum der Bezirksausschüsse (BZA) durch die Halbierung des Bürgerhaushalts zu verkleinern, wird die dezentrale Partizipation durch folgende Ansätze gestärkt:
1. Die vorgeschlagene Reduzierung des Bürgerhaushalts wird abgelehnt. Das bisherige Budget von rund 1 Mio. Euro steht den BZA auch weiterhin zur Verfügung. Für Änderungen sind die BZA-Vorsitzenden anzuhören.
2. Jeder und jede neue BZA-Vorsitzende/r erhält bis spätestens zur Jahreshälfte 2021 eine Schulung zum Zuständigkeitsfeld des betreffenden BZA, zur städtischen Verwaltungsstruktur inklusive aller relevanten Ansprechpartner, zu den Vollzugsrichtlinien des Bürgerhaushaltes und zu Moderationstechniken. Auch bisher amtierende Vorsitzende können daran teilnehmen.
3. Eine zeitgemäße Medienausstattung zur Präsentation der Sitzungsunterlagen (Beamer, Leinwand etc.) muss den BZA über den Bürgerhaushalt ermöglicht werden. Die Vollzugsrichtlinien sind entsprechend anzupassen.
4. Die Verwaltung stellt den BZA bis zum Jahresbeginn 2021 Arbeitshilfen bzw. Mustervorlagen für Einladungen, Anträge, Beratungsunterlagen, und Presse- mitteilungen Dokumente zur Verfügung. Ob zusätzlicher Bedarf an Muster- Dokumenten besteht, soll unter Beteiligung der BZA festgestellt werden.
5. Jede Bürgerin und jeder Bürger wird jährlich postalisch auf den betreffenden BZA, dessen Wirkungskreis und die Sitzungstermine hingewiesen und zur direkten Beteiligung eingeladen.
Begründung
Die Bezirksausschüsse sind Plattform und Organ gelebter politischer Partizipation in den Stadtbezirken. Ihre Arbeit gilt es mithilfe der genannten Maßnahmen zu stärken und zu professionalisieren, nicht einzuschränken. Minderungen im Etat sollten, wenn überhaupt, nur unter Einbeziehung aller BZA-Vorsitzenden vorgeschlagen werden. Gerade für die neuen BZA-Mitglieder wäre die von der Verwaltung angestrebte Halbierung des Etats ein demotivierendes Signal zum Amtsbeginn.
Eine Einschränkung des finanziellen Handlungsspielraums ist abzulehnen, weil sie besonders aktive BZA-Mitglieder sanktioniert. Dass in der Vergangenheit das Budget nicht komplett abgerufen wurde, darf nicht als Ideenlosigkeit verurteilt werden, sondern muss Ansporn sein, die Rahmenbedingungen für dezentrale politische Teilhabe zu hinterfragen. Ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht dem städtischen Haushalt nicht.
Jakob Schäuble, Stadtrat
Veronika Hagn, Stadträtin
Dr. Markus Meyer, Stadtrat
Karl Ettinger, Stadtrat