Lärmschutzwand: Erklärung von Stadt und Studentenwerk Erlangen-Nürnberg
In einer gemeinsame Erklärung von Stadt Ingolstadt und dem Studentenwerk Erlangen-Nürnberg wird zur Berichterstattung im Donaukurier zur "Causa Lärmschutzwand" vom 19. Februar 2020 Stellung genommen:
Studentenwerk Erlangen-Nürnberg und IFG Ingolstadt waren beidseitig aufgrund der schalltechnischen Begutachtung vom 01.11.2009 davon ausgegangen, dass eine Lärmschutzwand für die Nutzung der ehemaligen Kasernen als Studentenwohnungen notwendig ist.
Als Eckpunkt für einen Kaufvertrag wurde daher folgerichtig unter anderem vom Studentenwerk Erlangen-Nürnberg die Errichtung eines wirksamen Lärmschutzes genannt, allerdings verbunden mit der Forderung, dass dem Studentenwerk dadurch keine Kosten entstehen.
Im Zuge der weiteren Vertragsverhandlungen wurde schließlich vertraglich entsprechend der Vereinbarung mit den weiteren Erwerbern vereinbart, dass eine Kostenbeteiligung an der Lärmschutzwand durch das Studentenwerk erfolgt.
Nach Einbau des lärmmindernden Asphalts, der nach Grundstückserwerb im Jahr 2011 erfolgte, lehnte das Studentenwerk einen Verzicht auf die Lärmschutzwand ab, weil der Asphalt keine nachhaltige Ersatzmaßnahme darstellt und das Studentenwerk bereits die Kosten für die Lärmschutzwand bezahlt hatte.
Nach Kenntnis des Studentenwerks wurde einem Verzicht auf die Lärmschutzwand ebenfalls durch weitere Erwerber nicht zugestimmt. Dies wird durch Stadt Ingolstadt bestätigt.
Die Darstellungen von Stadt und Studentenwerk Erlangen-Nürnberg stehen und standen somit in keinem direkten Widerspruch; anderslautende Medienberichte sind entsprechend zu relativieren.
Dirk Müller, Rechtsreferent Stadt Ingolstadt
Uwe Scheer, Stv. Geschäftsführer Studentenwerk Erlangen- Nürnberg