Samhof: Keine dienstliche Anfrage an das Presseamt
Die Stadt Ingolstadt übermittelt in einer Pressemitteilung die Antworten auf die Anfragen der Stadtratskraktionen von Grünen, SPD und BGI in der Sache "Samhof":
Vorgetragen durch Rechtsanwalt F. Kroll in der Stadtratssitzung vom 13.02.2020.
1.) Anfrage Grüne „Provision nicht nur an Makler“ vom 9.2.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 24. Januar 2020 berichtet die örtliche Zeitung in einem Artikel „Provision nicht nur an Makler“ über mögliche Interessenskonflikte, die sich aus den Grundstücksgeschäften im Gebiet Samhof ergeben haben könnten. Dabei ist auch davon die Rede, dass es zu einer Grundstücksverhandlung auch einen Anruf bei „der Stadt“ gegeben habe – siehe Zitat unten – dem dann ein Rückruf des damaligen Stadtrates Dr. Lehmann folgte sowie die Vermittlung an einen bestimmten Makler. Diese Schilderung einer möglichen vermittelnden Beteiligung einer städtischen Stelle kann nicht unbeantwortet im Raum stehen bleiben.
Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung dem in der Presse geschilderten Sachverhalt ohnehin bereits nachgegangen ist und es einen Sachstand dazu gibt.
Wir bitten Sie daher bzw. beantragen, dem Stadtrat zu berichten wie sich die Schilderung der Presse aus Sicht der Stadt darstellt, ob es diesen kritischen Zusammenhang gegeben hat und wie dies zu bewerten ist. Auch darüber, ob sich nach jetziger Kenntnis aus der Prozessbeobachtung ggf. weitere Momente ergeben haben, die dem Stadtrat zu berichten wären.
Hier der Artikel dazu: „(…) Eine Grundstückseigentümerin hat dies selbst etwas anders erlebt. Auf sie sei 2015 ein Vermittler im Auftrag des Klinikums, das an besagter Stelle Flächen für eine Erweiterung sichern wollte, zugekommen. Wenig später sei ein weiterer Makler aufgetaucht, der selbst früher im städtischen Liegenschaftsamt tätig war und Interesse an einer Flächenvermittlung fürs Baugebiet Am Samhof hatte. Als der Ehemann bei der Stadt nachfragte, mit wem man denn nun verhandeln solle, habe dieser einen Rückruf von Alfred Lehmann persönlich erhalten. Der damalige Stadtrat soll an den Makler fürs Baugebiet Am Samhof verwiesen haben, erzählt der Ehemann – jenen Makler, mit dem Lehmann einen Beratervertrag hatte. Und der 2015 eine der beiden anderen Flächen vermittelt hat. Lehmann war 2015 nicht mehr OB, als Stadtrat aber stets gut informiert.“ https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Provision-nicht-nur-an-die- Makler;art599,4468027
Wir bitten Sie um eine Antwort dazu in der Stadtratssitzung am 13. Februar 2020 und stellen hiermit den Antrag zur Tagesordnung diesen Bericht aufzunehmen.
Sollte der Bericht in die Tagesordnung nicht aufgenommen werden, bitten wir dieses Schreiben in der Fragestunde zu beantworten und stellen hilfsweise hiermit eine Anfrage zur Beantwortung in der Fragestunde des Stadtrats am 13.2.2020.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kleine
Fraktionsvorsitzende
Antwort (vorgetragen durch Rechtsanwalt F. Kroll):
Nach heutiger Kenntnis der Stadtverwaltung hat Herr Käbisch als Ehemann einer Grundstücksbesitzerin bei einer rein privaten Begegnung in privatem Umfeld mit dem ihm persönlich bekannten Amtsleiter Dr. Treffer von der Kontaktaufnahme von Maklern im Zusammenhang mit einem Grundstück südlich des Klinikums berichtet.
Als Amtsleiter des Presseamtes (inzwischen in Ruhestand) war Dr. Treffer nicht im Bereich Grundstücksgeschäfte oder im Baubereich tätig.
Er gibt an, im Rahmen der privaten Unterhaltung mit Herrn Käbisch darauf verwiesen zu haben, dass es kein Thema der Stadtverwaltung sei, sondern eines des Klinikums. Er sei während des Gesprächs nicht von Herrn Käbisch gebeten worden, in dieser Sache in irgendeiner Form tätig zu werden. Er habe keine Veranlassung gesehen, den Oberbürgermeister oder eine andere städtische Dienststelle über dieses private Gespräch zu unterrichten. Aufgrund des rein privaten Charakters der Unterhaltung und fehlender Zuständigkeit sei er nicht dienstlich tätig geworden.
Möglicherweise habe er bei einer folgenden Begegnung dem damaligen Stadtrat Lehmann von dieser Unterhaltung erzählt.
Es liegt eine persönliche Erklärung von Dr. Treffer vom 11.2.2020 vor:
1.) Ich habe Herrn Oberbürgermeister über ein privates Gespräch mit Herrn Käbisch bzgl. der Tatsache, dass nach seinem bekunden mehrere Makler an ihn herangetreten seien, aufgrund des privaten und freundschaftlichen Charakters dieses Gespräches natürlich nicht unterrichtet.
2.) Ich weise die insinuierende Behauptung in der Presseerklärung der SPD, dies sei eine „dienstpflichtwidrige Unterlassung“ ausdrücklich zurück.
Aus Sicht der Verwaltung stellt sich dieser Vorgang als unkritisch dar, da es ein rein privater und kein dienstlicher Vorgang war, noch dazu ist es ohnehin nicht zu diesem Grundstückskauf gekommen, weder durch die Stadt noch durch das Klinikum.
Vermutlich war ein Grundstücksverkauf auch gar nicht beabsichtigt.
2.) Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.02.2020
Antworten vorgetragen durch Rechtsanwalt F. Kroll
1. Trifft es zu, dass der Ehemann einer Grundstückseigentümerin beim damaligen Leiter der städtischen Pressestelle nachgefragt hat, wer der Ansprechpartner der Stadt beim Erwerb der Grundstücke auf dem Samhofgelände sei?
Es handelte sich nicht um eine dienstliche Anfrage oder eine offizielle Presseanfrage. Der ehemalige Leiter des Presseamtes erklärt hierzu: „Herr Käbisch hat sich in einem privaten Gespräch bei einer Tasse Kaffee vielmehr darüber mokiert, dass er, bzw. seine Ehefrau wegen ihres Grundstücks gleich von mehreren Seiten angesprochen worden wären. Ich wurde nicht gebeten, in dieser Sache dienstlich tätig zu werden.“
Zum Sachverhalt verweisen wir im Übrigen auf die allgemeine Stellungnahme in der Antwort auf die Anfrage der Stadtratsfraktion der Grünen hierzu.
2. Wurde Oberbürgermeister Dr. Lösel oder das zuständige Liegenschaftsamt über die Anfrage des Ehemannes informiert?
Nein, es erfolgte keine Information.
3. Gibt es eine Erklärung dafür, dass der Ehemann auf seine Anfrage hin nicht vom Oberbürgermeister oder vom Liegenschaftsreferenten, sondern vom damaligen Stadtrat Dr. Lehmann kontaktiert wurde?
Siehe allgemeine Stellungnahme auf die Anfrage der Stadtratsfraktion der Grünen.
4. Sieht der Oberbürgermeister in der Nichtinformation durch den Leiter der Pressestelle eine Verletzung der Treuepflicht durch diesen Mitarbeiter?
Nein, da es sich um ein rein privates Gespräch handelte, bei dem keine dienstliche Zuständigkeit bestand, war kein weiteres Handeln erforderlich.
5. Wie bewertet der Oberbürgermeister das Verhalten der Beteiligten unter Berücksichtigung der Provisionszahlungen an Herrn Dr. Lehmann?
Der Stadtverwaltung liegen keine Nachweise darüber vor, dass die im Rahmen der Hauptverhandlung bekannt gewordenen Zahlungseingänge bei Herrn Dr. Lehmann in Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften mit der Stadt Ingolstadt stehen.
Nach eigenem Bekunden der Staatsanwaltschaft hat diese hierzu ein Vorermittlungsverfahren durchgeführt, hierzu Zitat Donaukurier vom 25. Januar 2020:
„Im Zuge des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen der beiden Grundstücksgeschäfte sogar ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, das, wie der im Prozess zuständige Staatsanwalt Gerhard Reicherl auf Anfrage sagte, erst vor Kurzem abgeschlossen worden sei. "Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln Lehmanns oder eines anderen Beteiligten ergeben", so Reicherl zum DK. Ein Dienstvergehen sei nicht nachweisbar, weil die Einschaltung der Makler nicht direkt auf Lehmann zurückzuführen sei.“
Sollte es sich tatsächlich um Provisionszahlungen im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften mit der Stadt gehandelt haben, wäre dies nicht zu billigen und ein enttäuschendes Verhalten.
Der Oberbürgermeister regt an, durch eine entsprechende Formulierung der Geschäftsordnung des kommenden Stadtrates für die Zukunft sicherzustellen, dass alle Mitglieder des Stadtrates Beratertätigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften der Stadt im Vorfeld transparent und aktiv von sich aus offenbaren. Dies wäre im Rahmen der Geschäftsordnungskommission für den neuen Stadtrat zu diskutieren.
3.) Anfrage der BGI vom 7.2.2020
Antworten vorgetragen durch Rechtsanwalt F. Kroll
1. Wann haben Sie von den städtischen Prozessbeobachtern von den Beraterhonoraren Ihres Vorgängers erfahren, die im Prozess vor dem Landgericht genannt wurden?
Der Prozess wurde für die Stadt Ingolstadt von einer Person beobachtet. In der Prozessberichterstattung zur Verhandlung 25.04.2019 wurde die Aussage der Kripo- Beamtin bezüglich der Zahlungen durch verschiedene Firmen an Herrn Dr. Lehmann wiedergegeben, ohne Nennung der Beträge. Zahlungen wurden auszugsweise in der Medienberichterstattung (z.B. Donaukurier am 26.4.2019) genannt.
Der Vortrag der Kripo-Beamtin diente in der Verhandlung lediglich der Darstellung der Vermögensverhältnisse des Herrn Dr. Lehmann – es wurde vor Gericht kein Zusammenhang zwischen den Zahlungen und Grundstücksgeschäften der Stadt Ingolstadt hergestellt.
Unabhängig davon hat die Staatsanwaltschaft nach eigenem Bekunden ein Vorermittlungsverfahren hierzu durchgeführt, hierzu Zitat Donaukurier vom 25. Januar 2020:
„Im Zuge des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen der beiden Grundstücksgeschäfte sogar ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, das, wie der im Prozess zuständige Staatsanwalt Gerhard Reicherl auf Anfrage sagte, erst vor Kurzem abgeschlossen worden sei. "Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln Lehmanns oder eines anderen Beteiligten ergeben", so Reicherl zum DK. Ein Dienstvergehen sei nicht nachweisbar, weil die Einschaltung der Makler nicht direkt auf Lehmann zurückzuführen sei.“
2. Was haben Sie unternommen, als bekannt wurde, dass diese Beraterhonorare im Gerichtsprozess genannt wurden?
Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel hat erstmals mit Eingang der ersten anonymen Briefe (ab Juli 2016) Hinweise auf eine mögliche Beratertätigkeit von Dr. Lehmann erhalten. OB Lösel hat daraufhin die Hinweise sowohl innerhalb der Stadtverwaltung (Rechtsreferat) als auch durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei rechtlich überprüfen lassen.
Wie auch später die Staatsanwaltschaft, kamen die beauftragten Stellen zu dem Ergebnis, dass kein rechtlicher Handlungsbedarf besteht.
Nach Rückfrage bei Herrn Dr. Lehmann wies dieser die in den anonymen Briefen erhobenen Vorwürfe vehement zurück.
Zudem hat auch Bürgermeister Mißlbeck unabhängig davon eine Prüfung durch seinen eigenen Rechtsanwalt veranlasst, die zum gleichen Ergebnis führte. Auch der Bayerische Ministerpräsident erhielt anonyme Briefe, die er seinerzeit von den zuständigen Ministerien überprüfen lies. Auch die Regierung von Oberbayern hatte anonyme Briefe erhalten und keinen Handlungsbedarf erkannt und dies dem Oberbürgermeister mitgeteilt.
Ebenso wurden im Hause Prüfungen von Grundstücksgeschäften der Stadt Ingolstadt vorgenommen, auch hierbei konnten keine Erkenntnisse gewonnen werden, dass Herr Dr. Lehmann bei Grundstücksgeschäften mit der Stadt Ingolstadt als Berater gegen Honorar tätig gewesen wäre.
Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel wies Anfang Dezember 2016 die Staatsanwaltschaft aktiv auf den Eingang diverser anonymer Briefe hin. Er übereignete die Originale der anonymen Briefe am selben Tag der Staatsanwaltschaft.
Die Hinweise auf die Beratertätigkeit von Herrn Dr. Lehmann waren durch den Hinweis von Herrn Dr. Lösel an die Staatsanwaltschaft seitdem Gegenstand der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen.
3. Wann haben Sie prüfen lassen, ob die vor Gericht genannten Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit der Stadt Ingolstadt unterhalten?
Ab Eingang der anonymen Briefe und mit Fortschritt von den Berichterstattungen zu den Prozesstagen. Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten ergaben sich nicht.
4. Haben Sie mit den genannten Unternehmen Kontakt aufgenommen?
Angefragt wurden jene Unternehmen, an die Maklerhonorare von der Stadt Ingolstadt bezahlt wurden. Eine Firma erklärte, dass ihre Zahlung an Herrn Dr. Lehmann sich nicht auf Grundstücksgeschäfte mit der Stadt Ingolstadt bezog. Eine zweite Firma erklärte, dass sie hierzu keine Auskünfte erteilt. Die Stadt hat keine Möglichkeit, sie zu einer Auskunft zu veranlassen.
Wir verweisen nochmals auf die eingangs zitierte Stellungnahme der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Donaukurier.
5. Haben Sie prüfen lassen, ob es einen direkten Zusammenhang zwischen den städtischen Maklerzahlungen und den Honoraren für Alfred Lehmann gibt?
Ja, aber ein unmittelbarer Zusammenhang kann, soweit es die Ermittlungsmöglichkeiten des Oberbürgermeisters betrifft, nicht nachgewiesen werden. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hat die Stadt Ingolstadt keine Ermittlungskompetenz.
Da diese Grundstücksgeschäfte transparent Gegenstand der Sitzungen des Stadtrates waren, die Stadt im üblichen Rahmen und unter Darstellung aller Gegebenheiten (Grundstückseigentümer, Makler, Maklergebühr, Preisbemessung, Maßstab, etc.) auf Grundlage einstimmiger Beschlüsse des Stadtrats gehandelt hat und die gesamten Hinweise auf Beratertätigkeiten von Herrn Dr. Lehmann durch die Übereignung der anonymen Briefe durch Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel an die Staatsanwaltschaft dieser vollumfänglich bekannt waren, waren – auch nach Ansicht des Rechtsreferates und der eingeschalteten externen Anwaltskanzlei – keine weiteren Handlungen angezeigt.
6. Haben Sie prüfen lassen, welche Möglichkeiten die Stadt hat, diese Maklerhonorare zurückzufordern?
Ja. Da die Grundstücksankäufe transparent durch den Stadtrat beschlossen wurden und Leistung und Gegenleistung erbracht wurden, gibt es keinen Rechtsgrund die rechtmäßig bezahlten Maklerhonorare zurückzufordern.
7. Hat die Stadt im Falle eines solchen Zusammenhangs einen Schaden erlitten?
Nein, nach Ansicht aller mit den Vorgängen intensiv befassten Personen (Oberbürgermeister, Stadtverwaltung, Liegenschaftsreferat und externe Rechtsberater) ist ein Schaden auf Seiten der Stadt Ingolstadt nicht erkennbar.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle auch auf eine am 24. Januar 2020 von der Stadtverwaltung gegebene Presseantwort zum Thema verwiesen:
1.) War der Umstand, dass Herr Lehmann mit diesen Firmen Beraterverträge hatte und somit an den Geschäften mitverdient, zum Zeitpunkt der Abwicklung des Grundstücksgeschäfts der Stadt, OB Lösel oder Herrn Wittmann, bekannt?
Nein, weder Stadt, noch Oberbürgermeister Dr. Lösel oder Bürgermeister Wittmann war seinerzeit bekannt, dass der damalige Stadtrat Dr. Lehmann im Zusammenhang mit dem Baugebiet Samhof Zahlungen von Maklern oder Immobilienfirmen erhalten hat oder erhalten haben soll. Auch eine Tätigkeit für diese Firmen war damals nicht bekannt.
Die Zahlungen wurden im Prozess gegen Dr. Lehmann im April 2019 erstmals öffentlich vor Gericht im Rahmen der Zeugenaussage einer Kripobeamtin offengelegt und waren im Folgenden Gegenstand medialer Berichterstattung. Konkrete Sachverhalte hierzu wurden der Stadt aber nicht mitgeteilt. Sie sind uns auch nicht bekannt. Uns ist zudem nicht bekannt, ob es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Grundstückskäufen Samhof durch die Stadt und den bei Gericht vorgetragenen Zahlungen von Maklern an Dr. Lehmann gibt – oder ob Dr. Lehmann diese Zahlungen ggf. aus einem anderen Grund erhalten hat.
Die Stadt Ingolstadt hat -vollkommen üblich- die beiden Grundstücke Samhof nach transparentem Beschluss im Finanz- und Personalausschuss (21.7.2015) und im Stadtrat (30.7.2015) erworben. Dies geschah auf Grundlage einer Preisfeststellung eines unabhängigen Wertgutachtens eines öffentlich vereidigten Sachverständigen. Hierbei wurden in den Sitzungsvorlagen neben dem Kaufpreis sowohl die Namen der Makler als auch die jeweils marktüblichen Maklergebühren ausdrücklich benannt und beziffert (Käuferanteil: 3,57 Prozent). Nach einstimmigem Beschluss der Gremien wurden die beiden Kaufverträge vollzogen und die Maklergebühren direkt an die Makler/Immobilienfirmen bezahlt.
Weder wurde Dr. Lehmann von der Stadt Ingolstadt mit der Führung von Grundstücksverhandlungen beauftragt, noch hat die Stadt sonstige Dienstleistungen bei Dr. Lehmann beauftragt, noch hat es Zahlungen von Seiten der Stadt Ingolstadt an Dr. Lehmann gegeben, noch waren damals Beraterverträge oder Zahlungen von Dritten an Dr. Lehmann bekannt.
2.) Wurden für Grunderwerb weitere Zahlungen an Firmen geleistet, die mit Herrn Lehmann in Geschäftsbeziehung standen?
Abseits der beiden von Ihnen genannten Fälle im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb Samhof sind uns derzeit keine Immobilienfirmen/Makler bekannt, an die die Stadt Ingolstadt Maklergebühren bezahlt hat und die möglicherweise mit Dr. Lehmann in einer Geschäftsbeziehung standen.