Nachtfahrverbot im Altstadtbereich
Probebetrieb zur Verkehrsberuhigung beginnt am 5. Juli
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 6. Juni einstimmig beschlossen, dass zur Verbesserung der Verkehrssituation und zur Verringerung des Flanierverkehrs in der Altstadt das vorhandene Nachtfahrverbot für Kraftfahrzeuge, das bereits an der Einfahrt am Kreuztor (20-5 Uhr) besteht, auf weitere innerstädtische Straßen im Zuge eines Probebetriebs angeordnet werden soll.
Die Anordnung für diesen vorerst sechsmonatigen Probebetrieb ist zunächst an den folgenden Straßen in der Altstadt geplant:
1. Kreuzstraße, Hausnummer 14 gegenüber dem „DUE“
2. Kreuzschmiedgasse, im Bereich der Einmündung zur Gerbergasse
3. Griesmühlstraße, Hausnummer 5 (Auffahrt zur Kreuzstraße)
4. Griesbadgasse, im Bereich der „Neuen Welt“
Lediglich Hotelgäste, Taxi und Bewohner mit Parkausweis sind hiervon ausgenommen.
Damit das Fahrverbot wirksam umgesetzt wird, sind vermehrt Kontrollen durch die Polizei vorgesehen.
Nach Auswertung der ersten Ergebnisse aus dem Probebetrieb, verbunden mit einer Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme, ist eine Ausweitung des Fahrverbotes auch für die Konviktstraße, ab der Kupferstraße in Richtung Norden, möglich. Ebenso könnte die Bergbräustraße in den Probebetrieb integriert werden.
Das Tiefbauamt erhofft sich durch diese Maßnahme den bestehenden Flanierverkehr im Bereich der westlichen Altstadt eindämmen bzw. unterbinden zu können. Der Probeversuch ist zunächst für sechs Monate angesetzt, eine Verlängerung ist möglich. Aus den Erkenntnissen des Probebetriebs und der Rückmeldung aus der Bürgerschaft, sollen dann die weiteren Schritte, in Abstimmung mit den Gremien der Stadt, veranlasst werden.