Im Landgericht wird digital verhandelt
Seit Januar 2021 testet das Landgericht Ingolstadt mit Unterstützung des Oberlandesgerichts München die digitale Verhandlung über eine Videokonferenzanlage. Mehrere Verhandlungen in Zivilsachen sind bereits erfolgreich geführt worden.
Diese Form der digitalen Kommunikation ist besonders im Lichte der aktuellen Pandemie eine wichtige weitere Option, ohne gesundheitliche Risiken im Zivilprozess verhandeln zu können.
Voraussetzung für eine solche audio-visuelle Übertragung ist lediglich, dass die Beteiligten über eine ausreichende technische Ausstattung und einen stabilen Internetzugang verfügen. Ob in dem einzelnen Verfahren auf diesem Weg, oder wie bisher persönlich vor Gericht, verhandelt wird, entscheidet der Richter. Ein Anspruch auf eine digitale Verhandlung besteht aber nicht.
Der nächste Schritt zu Digitalisierung folgt bereits im Mai 2021: Das Landgericht Ingolstadt bekommt als erstes Landgericht im Regelbetrieb die elektronische Akte im Zivilrecht. Die dafür erforderlichen Umbauarbeiten im Gebäude laufen bereits.
Ab voraussichtlich Mitte Mai werden dann die neuen Verfahren nicht mehr in Papier-Akten, sondern nur noch digital geführt.
Dazu die Präsidentin des Landgerichts Dr. Elisabeth Kurzweil: „Für einen reibungslosen Start setzen wir auch auf die Mitwirkung unserer Rechtsanwaltschaft: Sofern ab diesem Zeitpunkt die Schriftsätze nur noch digital eingereicht werden, können wir diese sofort in die E-Akte übernehmen und ohne Medienbruch bearbeiten. Ab 01. Januar 2022 wird dies dann ohnehin gesetzlich verpflichtend sein“.
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