Neue Gebäude-Abstandsregeln für Ingolstadt
Es gelten bald neue Abstandsregeln in Ingolstadt – und die haben ausnahmsweise mal nichts mit Corona zu tun. Es geht um den Abstand von Gebäuden zueinander. Der Stadtrat berät am Dienstag, 19. Januar, den Erlass einer Satzung, die künftig die baurechtlich erforderlichen Gebäudeabstände im gesamten Stadtgebiet regelt. Anlass hierfür ist die vom Bayerischen Landtag Anfang Dezember 2020 beschlossene Änderung der Bayerischen Bauordnung. Sie besagt, dass ab 1. Februar 2021 grundsätzlich deutlich geringere Gebäudeabstände genügen, im Regelfall nur 40 Prozent der Wandhöhen und damit der bisherigen wandhohen Abstände der Gebäude untereinander und zu den Grundstücksgrenzen. Grund für diese Gesetzesänderung waren neben einer Vereinheitlichung des Baurechts aller Bundesländer vor allem ein flächen- und kostensparendes Bauen.
Stadtbaurätin Renate Preßlein-Lehle sieht diese neuen Regeln dann kritisch, wenn es um den Erhalt bestehender Strukturen geht, die man schützen sollte. „In Ingolstadt verfolgen wir sowieso das Prinzip der kontrollierten Nachverdichtung, etwa auf dem Rietergelände. Aber Schwierigkeiten gibt es dann gerade in den Bereichen, in denen es keine Bebauungspläne gibt.“ Der Freistaat Bayern räumt seinen Städten und Gemeinden allerdings die Möglichkeit ein, eigene Abstandsflächenmaße als Ortsrecht festzusetzen, wenn dies der Erhaltung des Ortsbildes oder der Verbesserung der Wohnqualität dient. Schließlich dienen die von Bebauung freizuhaltenden Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung der Gebäude und einem nachbarlichen Wohnfrieden. Außerhalb der Historischen Altstadt und bewusst dichter geplanter Baugebiete prägt das Stadtbild Ingolstadts eine aufgelockerte Siedlungsstruktur mit wertvollen Freiräumen, sowohl in ausgedehnten Wohnquartieren des Stadtkerns als auch in den teils noch dörflich anmutenden Stadtteilen.
Daher schlägt die Stadtverwaltung dem Stadtrat vor, für Ingolstadt grundsätzlich Abstandsflächentiefen von 80 Prozent der Wandhöhe festzusetzen. Dies dient dem Klimaschutzziel eines reduzierten Bauflächenverbrauchs gleichermaßen wie dem Erhalt der Ingolstädter Baustruktur. Ausnahmen von der vorgeschlagenen Regelung stellen Gewerbegebiete und Bauquartiere mit Bebauungsplänen und eigenen Abstandsvorschriften dar. Auch das bereits seit langem bekannte Schmalseitenprivileg, das eine Halbierung der Abstandstiefen vor zwei schmalen Gebäudewänden von nicht mehr als 16 Meter Länge erlaubt, soll erhalten bleiben. Die von der Stadt Ingolstadt geplante Abstandsflächensatzung soll ebenfalls bereits am 1. Februar 2021 in Kraft treten, gleichzeitig mit der Bauordnungsnovelle, um eine Kontinuität im örtlich wirksamen Abstandsflächenrecht zu gewährleisten.
Über diese Ingolstädter Satzung diskutiert der Stadtrat nun am kommenden Dienstag ab 10 Uhr und stimmt auch über ihren Erlass ab.
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