Förderung von Lastenfahrrädern ab 1. Januar beantragen
2021 startet das Ingolstädter Förderprogramm für Lastenfahrräder. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen den Kauf und die Nutzung von Lastenrädern ab dem 1. Januar, zunächst befristet bis 30. September 2021, zu fördern. Wie Umweltbürgermeisterin Petra Kleine betont, haben Lastenfahrräder viele Vorteile: „Sie haben eine gute Umweltbilanz, tragen zur Entzerrung des Verkehrs bei und halten nicht zuletzt die Fahrerin oder den Fahrer fit.“
Gefördert werden Neubeschaffung oder Leasing (Vertragsdauer von 36 Monaten) von ein- oder mehrspurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung, die mindestens eine Gesamt-Zuladung von 125 Kilo ermöglichen und eine Transportfläche als integralen Bestandteil der Rahmenkonstruktion vor oder hinter der Fahrerin bzw. dem Fahrer vorsehen.
Die Förderhöhe beträgt dabei 25 Prozent der Netto-Anschaffungskosten bzw. der Netto-Leasingkosten über 36 Monate bis zu einer maximalen Fördersumme von 750 Euro für Lastenfahrräder und 1.000 Euro für Lastenpedelecs. Einen Ökobonus von 500 Euro extra gibt es bei der gleichzeitigen Abmeldung eines Verbrenner-Kfz.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ingolstadt, Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Ingolstadt, in der Stadt Ingolstadt ansässige freiberuflich tätige Personen, gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen mit Sitz oder Geschäftsstelle in Ingolstadt sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Grundstück in Ingolstadt.
Zuständig für die Bewilligung der Förderung ist die Stabsstelle Klima, Biodiversität und Donau in der Mauthstr. 4, 85049 Ingolstadt. Anträge zur Förderung sind dort oder im Internet unter www.ingolstadt.de/lastenrad ab dem 1. Januar verfügbar.
Weitere Informationen sind ab diesem Zeitpunkt unter der o. g. Internetadresse sowie ab 4. Januar unter der Telefonnummer 0841 305-2601 erhältlich.
Foto: Stadt Ingolstadt/Michel