Änderungen für die Nutzung städtischer Sportstätten
Auf Grund der Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Juli ergeben sich für die Nutzung städtischer Sportstätten ab Montag, 20.07.2020, folgende Änderungen:
1. Künftig dürfen gruppenbezogene Trainingseinheiten/- kurse indoor mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten durchgeführt werden. Ein ausreichender Frischluftaustausch ist zu gewährleisten.
2. Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden.
3. Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen sind höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal) zugelassen; sofern allen anwesenden Personen gekennzeichnete Plätze oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereiche zugewiesen werden können, bei denen der Mindestabstand immer eingehalten werden kann, sind höchstens 200 Personen zugelassen.
Ferner sind die folgenden Vorgaben der Stadt Ingolstadt zu be- achten:1. Die Duschen bleiben weiterhin geschlossen und dürfen nicht genutzt werden.
2. Die Lehrschwimmbecken bleiben ebenfalls weiterhin komplett (inkl. Umkleiden, Duschen) geschlossen.
3. In den städtischen Sporthallen (auch Gymnastikhallen, Krafträume, etc.) ist die Personenzahl weiterhin beschränkt. Es gilt ein Richtwert von einer Person pro 20 m² Hallenfläche. Unabhängig davon wird den Vereinen empfohlen, diesen Richtwert nicht vollständig auszuschöpfen. Auf den Außenflächen ist die Begrenzung der Personenzahl aufgehoben.