Die MVA öffnet wieder ihre Tore für Privatanlieferer aber mit Einschränkungen!
Die Abfallentsorgung ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge, die auch in der aktuellen COVID-19 Pandemie verlässlich funktionieren muss. Insbesondere ist wichtig, dass auch die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die mit dem Coronavirus kontaminiert sein könnten, jederzeit durch eine funktionierende Müllabfuhr und anschließende hygienisierende Abfallverbrennung sichergestellt ist.
Gerade die bayerischen kommunalen Abfallverbrennungsanlagen sind damit wichtiger Bestandteil der bayerischen Entsorgungsstrategie für infektiöse Abfälle und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens in unserer Region.
Privatanlieferungen nur mit Voranmeldung und Terminvereinbarung
Um die kommunale Entsorgung von Restabfällen und die Versorgung mit Fernwärme und Strom gesichert aufrechterhalten zu können, wurden mit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen auch die Direktanlieferungen durch Privatpersonen an den Anlagen des Zweckverbandes Müllverwertungsanlage Ingolstadt gesperrt. Diese Maßnahme wurde getroffen, um die Ansteckungsgefahr für Mitarbeiter aber auch für Anlieferer zu minimieren.
Ab dem 20.04.2020 ist wieder eine Anlieferung von Rest- und Sperrmüll durch Privatpersonen an der Müllverwertungsanlage Ingolstadt möglich, jedoch mit Einschränkungen und erhöhten Sicherheitsmaßnahmen.
Direktanlieferung ist nur nach Voranmeldung und mit Terminvereinbarung möglich. Die Voranmeldung erfolgt mit dem Formular „Privatanlieferung“, das auf der Internetseite des Zweckverbandes www.mva-ingolstadt.de zum Download bereitsteht.
Neben seinen Kontaktdaten trägt der Anlieferer dort den gewünschten Anliefertag und das gewünschte Zeitfenster für die Anlieferung ein und übersendet es per E-Mail an privatanlieferung@mva-ingolstadt.de. Der Anlieferer erhält eine Terminbestätigung sowie genaue Informationen zum Ablauf per E-Mail.
Erfolgen zu viele Anmeldungen für einzelne Zeitfenster, werden Alternativtermine vereinbart. Es ist keine Vorort-Anmeldung möglich.
Die Anlieferer werden gebeten, im vereinbarten Zeitfenster ihre Abfälle anzuliefern. Die Einhaltung der Zeitfenster ist wichtig, um Abstand und Vereinzelung sowie einen geregelten Ablauf gewährleisten zu können. Nicht angemeldete Fahrzeuge oder Anlieferungen in falschen Zeitfenstern werden ausnahmslos abgewiesen.
Erweiterte Schutzmaßnahmen auf dem Gelände
Die Erfassung der Abfallgewichte erfolgt durch Zuordnung zum angemeldeten KFZ-Kennzeichen. Die übliche Ausgabe einer Wiegekarte entfällt damit.
Anlieferer werden gebeten, außer für den Entladevorgang und den Bezahlvorgang nicht aus ihren Fahrzeugen auszusteigen. Außerdem besteht auf dem Gelände eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Anlieferer sollten möglichst alleine kommen und auf keinen Fall Kinder mitbringen. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Es ist ausschließlich eine bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte möglich.
Die Privatanlieferung auf der Deponie Eberstetten II bleibt weiterhin geschlossen. Hier sind Entsorgungen von Asbest, Mineralwollen nur in absoluten Notfällen nach vorheriger Absprache möglich.
Genaue Informationen finden sich auf der Internetseite des Zweckverbandes www.mva-ingolstadt.de.
Mit den Einschränkungen wird auch sichergestellt, dass die Anlieferung und Entsorgung der Abfälle aus der Müllabfuhr und von Gewerbeabfällen problemlos weiterbetrieben werden können.
Wir halten die Dinge am Laufen! Bitte bleiben Sie für uns zu Hause!
Der Zweckverband bittet um Verständnis für die einschränkenden Maßnahmen. Zum einen sollen den Bürgern dringende Abfallentsorgungen ermöglicht werden, zum anderen muss aber auch weiterhin der Schutz der Mitarbeiter, die den Weiterbetrieb der systemrelevanten Infrastruktur sicherstellen müssen, gewährleistet werden. Hierfür bedarf es geregelter Abläufe. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Privatanlieferung weiter genutzt werden kann.
Außerdem sollte Jedermann sich überlegen, ob eine Entsorgung von Entrümpeltem, das möglicherweise jahrelang ein trauriges Dasein auf Speichern oder in Kellern führte, ausgerechnet jetzt notwendig ist oder ob die Anlieferung auch auf später verschoben werden kann, wenn eine mögliche Ansteckungsgefahr wieder gering ist. (id)
Foto: MVA