Coronavirus: Bürgertelefon, Tourist-Info, INKB, Jobcenter und mehr
Die Stadt Ingolstadt hat ein Bürgertelefon eingerichtet, bei dem besorgte Bürger im Zusammenhang mit medizinischen Fragen Auskünfte zum Corona-Virus, zu richtigen Verhaltensweisen und zu Hygiene-Tipps erhalten können und ihre Fragen hierzu stellen können. Das Corona-Bürgertelefon ist ab sofort erreichbar unter der Rufnummer 0841/305-1430 von Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr, am Wochenende von 9 bis 18 Uhr.
Zusätzlich wurde auch die personelle Besetzung und Erreichbarkeit des regulären Bürgertelefons für allgemeine Fragen erhöht. Dieses ist erreichbar unter 0841/305-1600, von Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr, am Wochenende von 9 bis 18 Uhr. Hier können z.B. Fragen zur Umsetzung der Allgemeinverfügung des Freistaates oder zur Einschränkung des Publikumsverkehrs der Stadtverwaltung und alternative Kontaktmöglichkeiten gestellt werden.
Tourist-Info geschlossen
Die Ingolstadt Tourismus und Kongress GmbH schließt bis auf Weiteres die Tourist Information in der Moritzstraße 19. Damit reagiert die ITK auf die Ausrufung des Katastrophenfalls durch die Bayerische Staatsregierung.
Auch wenn sich die Türen der Tourist Information vorerst nicht mehr für den Publikumsverkehr öffnen, stehen die Mitarbeiter/-innen telefonisch unter der Nummer 0841 305-3030 oder per E-Mail an info@ingolstadt-tourismus.de weiterhin zur Verfügung.
Eintrittskarten von stornierten Veranstaltungen, die in der Tourist Information gekauft wurden, können erst nach Wiedereröffnung persönlich zurückgegeben werden. Der Anspruch auf Kaufpreisrückerstattung erlischt durch die zeitliche Verzögerung nicht.
Aktuell arbeitet die ITK an der Möglichkeit, eine Rückerstattung per Überweisung anzubieten und hält Bürgerinnen und Bürger dazu über die Homepage www.ingolstadt-tourismus.de auf dem Laufenden.
Karten für die Landesgartenschau können vorerst nur online über die Internetseite www.ingolstadt2020.de erworben werden.
Tag der offenen Tür der Fronhofer-Realschule verschoben
Der für kommenden Freitag angekündigte „Tag der offenen Tür“ der Fronhofer-Realschule mit Schulhausführung für interessierte Eltern und Schüler wird aufgrund der Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung und aus Sorge um die Gesundheit der Besucher verschoben. Neuer geplanter Termin ist Freitag, 24. April 2020 von 15 – 18 Uhr. Aktuelle Hinweise sind auf der Schulhomepage http://www.fronhofer-realschule.com/ zu finden.
Kundenkontakt der Kommunalbetriebe: Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Ab Dienstag, 17. März, öffnen die Geschäftsstellen der Kommunalbetriebe für persönliche Kundenkontakte nur noch nach vorheriger Terminabsprache. Dies betrifft hinsichtlich der Gebührenberatung den Bürgerservice in der Hindemithstraße und das Kundencenter Ingolstadt in der Mauthstraße. Ferner auch die Beratungsangebote der Kommunalbetriebe zu Beiträgen, zu Entwässerungsplänen und zur Abfallentsorgung. Sie stehen per Telefon oder per E-Mail zur Verfügung.
Die kommunalen Wertstoffhöfe Süd und Fort Hartmann sowie die Problemmüllsammelstelle können zu den regulären Öffnungszeiten angefahren werden und geben Gelbe Säcke aus. Ferner sind Biomülltüten ebenfalls an diesen Ausgabestellen sowie in einigen großen Lebensmittelgeschäften vorhanden. Bei weiterer Zuspitzung der allgemeinen Lage, passen die Kommunalbetriebe die Leistungen der Abfallwirtschaft entsprechend an.
Die Wasserversorgung und die Entwässerung sind durch Notfallpläne gesichert. Auch die Leistungen der Stadtreinigung können bei jetziger Situation aufrechterhalten werden.
Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da – Persönliche Kontakte werden reduziert
Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Hierfür werden Voraussetzungen geschaffen, Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt zu klären, um diesen zu minimieren. „Damit soll ein Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie geleistet und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sichergestellt werden“, erklärt Johannes Kolb, Leiter der Agentur für Arbeit Ingolstadt.
Persönliche Vorsprachen
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Arbeitsagenturen der Region und den Jobcentern in Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.
„Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Termine müssen von den Kunden nicht abgesagt werden. Es muss diesbezüglich auch nicht angerufen werden“, erklärt Johannes Kolb. Anträge können formlos per Mail oder über die Services (www.arbeitsagentur.de/eServices) gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Es entstehen keine Nachteile!
Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung
Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Dieser Vorgang kann telefonisch vorgenommen werden.
Anträge auf Arbeitslosengeld I sind zu finden unter: www.arbeitsagentur.de/eservices
Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Kurzarbeitergeld
Unternehmen, die Information und Beratung zum Thema Kurzarbeitergeld benötigen, erreichen die Agentur für Arbeit entweder über ihre bekannten Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder unter der 0800 4 5555 20 (Service-Hotline für Arbeitgeber).
Zusätzlich richtet die Agentur für Arbeit eine lokale Sammelrufnummer für Arbeitgeber: 0841 9338-444
Sammelrufnummer Arbeitnehmer
Eine zusätzliche lokale Sammelrufnummer für Anliegen von Arbeitnehmern ist in Vorbereitung und wird in Kürze bekanntgegeben.
„Da die telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens technisch verstärkt werden müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein“, ergänzt der Agenturchef.
Keine finanziellen Nachteile – die Leistungsgewährung wird sichergestellt.
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für die Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter keine finanziellen Nachteile. „Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität“, ergänzt Johannes Kolb. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Telefonservice statt vor-Ort-Termin im Amtsgericht
Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus ist auch die Justiz gefordert, die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des Virus zu unterstützen.
Zum Schutz der Gesundheit der Rechtssuchenden und des Personals des Amtsgerichts Ingolstadt wird gebeten, in den kommenden Wochen von nicht zwingend erforderlichen Besuchen der Gerichtsgebäude in der Neubaustraße, Harderstraße und Schrannenstraße abzusehen. Dies gilt insbesondere für Personen mit Erkältungssymptomen (z. B. Husten, Fieber oder Atemnot) oder diejenigen, die Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder in einer Risikoregion waren (siehe Homepage des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html).
Rechtssuchende können stattdessen den Telefonservice des Amtsgerichts Ingolstadt nutzen. Die Telefonnummern der verschiedenen Abteilungen sind zu finden unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/ingolstadt/, ebenso Hinweise zur Einsichtnahme in Vereins-, Handels- und Partnerschaftsregister.
Auch der Sitzungsbetrieb wird zum Schutz vor möglicher Ansteckung und damit schnellerer Ausbreitung des Coronavirus eingeschränkt. Von Terminverlegungen betroffene Personen werden direkt verständigt, es ist daher nicht erforderlich, entsprechende Nachfragen an die jeweiligen Abteilungen zu richten.