Mehr Wohngeldberechtigte und höheres Wohngeld ab dem 1. Januar
Durch das Wohngeld Plus Gesetz haben seit 1.1.2023 durch eine Anpassung der Wohngeldformel mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Das Wohngeld wird außerdem durch eine dauerhafte Heizkomponente und eine Klimakomponente erhöht. Zusätzlich können in Ingolstadt ab 2023 höhere Mieten bzw. monatliche Belastungen von Haus- bzw. Wohnungseigentümern berücksichtigt werden, da Ingolstadt nunmehr der Mietenstufe V zugeordnet wurde.
Ob und in welcher Höhe man das neue Wohngeld erhält, hängt von der Höhe der Miete bzw. der monatlichen Belastung, der Haushaltsgröße und der Höhe des Jahresgesamteinkommens ab.
Beispielhafte Einkommensgrenzen für Wohngeld in Ingolstadt 2023
Einen ersten Anhaltspunkt, ob es als Ingolstädter Bürgerin oder Bürger sinnvoll ist, einen Wohngeldantrag zu stellen, liefert die nachfolgende Übersicht:
Vom Bruttoeinkommen werden jeweils pauschal 10 % in Abzug gebracht, wenn Lohn- bzw. Einkommensteuer gezahlt wird, wenn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu leisten sind oder wenn Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Die Tabelle gibt die höchstmöglichen Einkommensbeträge wieder, die in Ingolstadt (Mietenstufe V) gelten und bei denen noch ein Wohngeldanspruch besteht. Die angegebenen Einkommensgrenzen werden nur bei entsprechend hohen Bruttokaltmieten (ohne Heizung und Warmwasser), mindestens in Höhe des Höchstbetrages, wirksam. Bei niedrigeren Bruttokaltmieten sind die Einkommensgrenzen niedriger.
Andererseits sind Freibeträge für Schwerbehinderung, Alleinerziehung, Erwerbseinkommen von Kindern unter 25 Jahren, Grundrentenfreibeträge und Abzugsbeträge für gezahlten Unterhalt in dieser Tabelle nicht berücksichtigt, so dass sich im Einzelfall auch bei einem höheren Bruttoeinkommen Wohngeld errechnen kann.
Weitere Informationen stellt das Amt für Soziales der Stadt Ingolstadt bereit.
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- Übersicht Wohngeldantrag 2023: Stadt Ingolstadt