Anträge für das VNP stellen
Bis einschließlich Freitag, 22. Februar, können Landwirte bzw. sonstige Landbewirtschafter wieder Anträge für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) stellen. Mit dieser Fördermaßnahme unterstützt der Freistaat Bayern die besonders naturverträgliche Nutzung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in einer festgelegten Gebietskulisse, z.B. in FFH?Gebieten oder im Schuttermoos.
Die Antragsteller verpflichten sich, geeignete Flächen fünf Jahre lang nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften und erhalten eine Förderung zum Ausgleich des zusätzlichen Aufwands bzw. möglicher Einkommensverluste. Dabei können Grundleistungen, wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Ackernutzung, flexibel mit Zusatzleistungen, z.B. dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder dem Einsatz besonders schonender Mähgeräte, kombiniert werden. Dieses „Baukastensystem“ schafft die Möglichkeit, auf die jeweiligen Lebensräume und die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, aber auch auf die Erfordernisse der jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe einzugehen. Verzichtet der Vertragspartner beispielsweise auf Düngung und chemischen Pflanzenschutz und liegt der Schnittzeitpunkt nach dem 15. Juni eines Jahres werden mindestens 470 Euro pro Hektar und Jahr zusätzlich zu den Flächenprämien ausbezahlt.
Eine Festlegung entsprechender Maßnahmen auf den Antragsflächen erfolgt in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Ingolstadt. Dieses prüft vorab, ob die jeweilige Fläche die Aufnahmebedingungen erfüllt (Lage in der VNP-Gebietskulisse) und erstellt danach im Beisein des Antragstellers ein Bewertungsblatt für jede Fläche als Grundlage für die Antragstellung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Landbewirtschafter, die an einem Neuabschluss interessiert sind, werden gebeten, sich möglichst bald mit dem Umweltamt der Stadt Ingolstadt in Verbindung zu setzen. Ansprechpartnerin: Monika Weber, Telefon 0841 305-2569.