Kinder auf Zeit – Stadt sucht Pflegeeltern
Es ist eine Entwicklung, die nachdenklich macht: Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Pflegefamilien ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen, zuletzt deutschlandweit auf 81.000 im Jahr 2017. Allein in Bayern lebten 2016 laut Landesamt für Statistik 8178 Kinder nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie, sondern bei Pflegeeltern. Diesen Schritt gehen Jugendämter nicht gern, aber manchmal führt kein Weg daran vorbei.Etwa dann, wenn ein Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dann sind sie gefragt: die Pflegeeltern. Und genau solche sucht der Pflegekinderdienst des Amts für Jugend und Familie aktuell.
Gesucht werden Familien oder Paare, die genügend Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse von Kindern haben, Verständnis für andere Lebensumstände aufbringen und in stabilen und gesicherten familiären und finanziellen Verhältnissen leben.
Oft haben Kinder, die nicht länger in ihrer Herkunftsfamilie leben können, außerordentliche Belastungen erlebt. Sie benötigen deshalb eine besondere Förderung und Aufmerksamkeit. Für sie ist es wichtig, dass sie in einer Familie Fuß fassen können, die ihnen liebe- und verständnisvoll begegnet. Eine Familie, die viel Geduld aufbringt, um mit ihnen den oft schwierigen Weg zwischen der Pflege- und der Herkunftsfamilie zu beschreiten. Denn Kinder, egal, was sie bei ihren Eltern etwa an Gewalt und oder Vernachlässigung erfahren haben, lieben ihre Eltern auch weiterhin, möchten in Kontakt bleiben und möglicherweise auch wieder zu ihnen zurückkehren.
Dieser Weg ist nicht immer leicht – deshalb werden Pflegeeltern während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses von den Fachkräften des Pflegekinderdienstes begleitet. In der Regel verbleiben Pflegekinder 30 Monate bei ihrer Pflegefamilie. In dieser Zeit sollen Pflegeeltern ihren Kindern auf Zeit ein liebevolles Zuhause bieten, das Wohl im Blick haben und sie fortlaufend in ihrer Entwicklung fördern. Wer sich als Pflegefamilie bewerben möchte, kann sich an den Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend und Familie wenden.
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