Laub und Wildkrautbewuchs entfernen
Pflicht von Grundstückseigentümern und -bewohnern
Wo, wer, was und wieso? Das regelt die kommunale Reinigungsund Sicherungsverordnung. Sie sieht vor, dass die Anlieger selbst für die Reinigung von Gehwegen und Straßen, vor allem in Wohngebieten, zuständig sind. Sie sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken sauber zu halten und, sofern diese nicht planmäßig von der kommunalen Stadtreinigung gesäubert werden, auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte. Dabei ist es egal, ob das Laub von den eigenen oder von anderen Bäumen und Sträuchern stammt. Je nach Bedarf sollen die Straßen und Gehwege regelmäßig gekehrt und von Wildkrautbewuchs befreit werden, im Herbst sogar mindestens einmal wöchentlich.
Verkehrssicherungspflicht der Anlieger
Laubfreie Straßen und Wege sind nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern vor allem eine Frage der Verkehrssicherheit. Besonders für ältere und gehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass die Gehwege gefahrlos benutzt werden können. Gerade bei starkem Regen und Wind fällt das Herbstlaub schnell in großen Mengen von den Bäumen. Ist der Boden nass, kann die Fahrbahn zur unfreiwilligen Rutschpartie für Fußgänger und Radfahrer werden.
Städtische Aufgabe
Öffentliche Hauptstraßen, Hauptverkehrsradwege sowie Straßen, die an der kommunalen Straßenreinigungsanstalt angeschlossen sind, reinigen die Mitarbeiter der Ingolstädter Kommunalbetriebe (INKB) das ganze Jahr über. Dort kehren sie und entfernen Wildkrautbewuchs und Laub. Für diese Aufgabe sind sie im Auftrag der Stadt unterwegs.
Weitere Informationen sind unter www.in-kb.de/reinigung zu finden. Dort erfahren Anlieger, wer in welchem Umfang zuständig ist. Der konkrete Handlungsbedarf ergibt sich aus der Reinigungsklasse der Straße und den Regelungen der Satzung. Auskünfte geben auch die Mitarbeiter der INKB unter Tel. (08 41) 305-3741 und -3721.
Bildinformationen
- Innenstadtreinigung Foto: INKB: INKB