Wohnen zu fairen Preisen
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt (GWG) steht für attraktiven und gleichzeitig bezahlbaren Mietwohnraum in Ingolstadt. Der Bestand von insgesamt rund 7.500 Wohnungen teilt sich in zwei Gruppen: Die öffentlich geförderten und die frei finanzierten. Um die frei finanzierten Wohnungen zu mieten, gelten keine besonderen Bestimmungen. Für den Teil der öffentlich geförderten Wohnungen, umgangssprachlich auch Sozialwohnungen genannt, gilt jedoch ein Wohnungsberechtigungsschein (WBS) als Zugangsvoraussetzung. Im Anschluss klären wir die wichtigsten Fragen zur Antragstellung.
Was ist der WBS?
Der Wohnberechtigungsschein ermöglicht einen günstigeren Mietpreis. Mieterinnen und Mieter erhalten, je nach Einkommensvoraussetzung, Mietzuschüsse. Sind die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins erfüllt, haben die Besitzer und Besitzerinnen des WBS Zugang zu den öffentlich geförderten Wohnungen.
Wer kann den WBS beantragen?
Grundsätzlich kann jeder den WBS bei der Stadt Ingolstadt beantragen. Um zu ermitteln, ob eine Berechtigung besteht, wird das Gesamteinkommen berechnet. Die Berechnung erfolgt individuell und ist unter anderem abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Wo kann ich den WBS beantragen?
Zuständig ist das Amt für Soziales (Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt). Der Antrag kann über folgende Wege eingereicht werden: Per Post an die oben genannte Adresse, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an sww@ingolstadt.de. Außerdem können die Anträge für einen WBS von der Website der Stadt Ingolstadt heruntergeladen oder direkt online ausgefüllt werden. https://www.ingolstadt.de/wohnberechtigungsschein
Das aktuelle Neubauprogramm der GWG wird ausschließlich im geförderten Wohnungsbau umgesetzt. Es lohnt sich also auf jeden Fall zu prüfen, ob die Bedingungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllt werden, da sich somit die Chance auf eine bezahlbare Wohnung bei der GWG deutlich erhöht.
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- Wohnen zu fairen Preisen: Gustav Mahler