Rutschgefahr Herbstlaub
Der herbstliche Laubfall gehört zum Kreislauf der Natur und die Bäume in der Stadt verbessern das Kleinklima und tragen zum Wohlbefinden bei. Besonders für Kinder und Spaziergänger ist die Farbenvielfalt eine Freude. So schön das bunt schillernde Laub auch aussieht, birgt es doch Gefahren wenn die Blätter und Früchte von Straßen und Gehwegen nicht entfernt werden. Laubfreie Straßen und Wege sind nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern vor allem eine Frage der Verkehrssicherheit. Gerade bei starkem Regen und Wind fällt es schnell in großen Mengen von den Bäumen. Ist der Boden nass, kann die Fahrbahn zur unfreiwilligen Rutschpartie für Fußgänger und Radfahrer werden. Besonders für ältere und gehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass die Gehwege gefahrlos benutzt werden können.
Städtische Aufgabe
Öffentlichen Hauptstraßen und Straßen, die an der kommunalen Straßenreinigungsanstalt angeschlossen sind, sowie Hauptverkehrsradwege werden von den Mitarbeitern der Kommunalbetriebe
das ganze Jahr über gereinigt. Die Reinigung umfasst regelmäßiges Kehren sowie die Entfernung von Wildkrautbewuchs und Laub. Für diese Aufgabe sind die Kommunalbetriebe im Auftrag der Stadt unterwegs. Ein Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsanstalt regelt dabei das zu reinigende Anschlussgebiet.
Anliegerpflichten
Aber wer reinigt die restlichen Straßen in Ingolstadt? Das ist über die kommunale Reinigungs- und Sicherungsverordnung geregelt. Sie sieht vor, dass die Anlieger selbst für die Reinigung von Gehwegen und Straßen, vor allem in Wohngebieten, zuständig sind. Sie sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken sauber zu halten und, sofern ihre Straße nicht planmäßig von der kommunalen Stadtreinigung gesäubert wird, auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte. Dabei ist es egal, ob das Laub von den eigenen oder von anderen Bäumen und Sträuchern stammt. Je nach Bedarf sollen die Straßen und Gehwege regelmäßig gekehrt und Wildkrautbewuchs entfernt werden, im Herbst sogar mindestens einmal wöchentlich. Weitere Informationen sind unter www.in-kb.de/reinigung zu finden. Dort können Anlieger erfahren, wer in welchem Umfang zuständig ist. Der konkrete Handlungsbedarf ergibt sich aus der Reinigungsklasse der Straße und den Regelungen der Satzung. Auskünfte geben auch die Mitarbeiter der Kommunalbetriebe unter Telefon (0841) 305-37 21 und -37 41.
Gelber Sack – Nahrungsquelle für Tiere
Der Inhalt der Gelben Säcke lockt immer wieder Tiere an, die sich eine sichere Nahrungsquelle erhoffen. Sie reißen die Säcke auf und kriechen hinein. Bei den kleinen Igeln ist das fatal, da sich die Stacheln verheddern und die kleinen Nager nicht mehr aus dem Sack herauskriechen können. Bei Ratten sieht es anders aus. Sie finden den Weg wieder aus dem Sack, suchen sich aber in der Nähe einen Platz für ihre Nester. Dieses Problem ist jedoch oftmals hausgemacht, denn vielerorts werden die Säcke viel zu früh an den Straßenrand gestellt oder sie werden bis zur nächsten Abholung ohne Lagerraum für jegliche Tierarten offen zugänglich gelagert. Deshalb die Empfehlung der Abfallberater an alle Bürger, die Gelben Säcke für die Abholung so spät wie möglich an
die Straße zu stellen. Die gefüllten Säcke sollen bis dahin geschützt in verschließbaren Gitterboxen oder ähnlichen Behältnissen oder in der Garage gelagert werden. Auskünfte geben auch die Abfallberater der Kommunalbetriebe unter Telefon (08 41) 305-37 21.
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Laub darf nicht einfach in den Rinnstein oder den Gulli gekehrt werden. Gemischter Kehricht, auch wenn Laubblätter dabei sind, gehört in die Restmülltonne. Reines Laub kann über die Biotonne entsorgt werden.
Quelle: INKB