Barthelmarktgelände wird gesperrt und überwacht
Am kommenden Freitag hätte der traditionelle Manchinger Barthelmarkt in Oberstimm begonnen. Bekanntlich wird daraus heuer nichts, in Bayern sind Großveranstaltungen bis 31.8. untersagt. Und es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es keine gute Idee ist, vor Ort trotzdem ein „Fass aufzumachen“. Dazu teilt die Polizei mit:
Verschiedene Informationen lassen die Bewertung zu, dass das Barthelmarktgelände für private Feiern anstelle des abgesagten Festes genutzt werden sollte.
Aufgrund der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Abstandsregeln, Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen und Anlagen) und zum Schutze der Bevölkerung wurde in gegenseitiger Absprache zwischen dem Markt Manching und der Polizeiinspektion Ingolstadt verfügt, das Festgelände zu sperren.
Der Marktgemeinderat hat einer Sperrung und dem Erlass einer Allgemeinverfügung einstimmig zugestimmt. Im Zeitraum vom 27.08.2020, 17.00 Uhr, bis 31.08.2020, 24.00 Uhr, ist das Betreten des Festgeländes einschließlich der Parkplatzflächen bei der Feuerwehr, Rennwiese, dem sog. „Winter-Parkplatz“, sowie diverser anliegender Bereiche verboten. Die Bereiche werden mittels Bauzäunen abgesperrt.
Die Einhaltung des Betretungsverbotes wird durch einen Sicherheitsdienst und durch die Polizeiinspektion Ingolstadt überwacht.
Zuwiderhandlung stellen Ordnungswidrigkeiten nach der 6. BayIfSMV und dem LStVG dar und werden mit Bußgeld geahndet.
Es ergeht daher der dringende Appell an die Bevölkerung, das Betretungsverbot zum Wohle aller zu beachten und auf den Besuch des Barthelmarktgeländes und des Umfeldes zu verzichten.
Foto: Archiv/Kastl