Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht
Im Rahmen der bayernweiten Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) am Donnerstag, 13.08.2020, werden auch im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord Kontrollen durchgeführt.
Nach den derzeit gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) geltenden Bestimmungen besteht für Fahrgäste im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr, zu dem beispielsweise auch die Fahrten in Taxis zählen, Maskenpflicht.
Wird gegen diese Tragepflicht verstoßen, sieht der Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ einen Regelsatz von 150,- Euro vor.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht generell befreit.
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