Türkei-Urlauber müssen in Quarantäne – Meldung bei Gesundheitsamt verpflichtend
Das Auswärtige Amt hat für die vier türkischen Provinzen Aydin, Izmir, Mugla und Antalya die Reisewarnung aufgehoben. Für den Rest der Türkei wird weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt.
Die Aufhebung der Reisewarnung ist nicht gleichzusetzen mit der Aufhebung als Risikogebiet. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist die Türkei nach wie vor als Risikogebiet aus, so dass auch weiterhin für die gesamte Türkei die geltende Einreise-Quarantäneverordnung gilt.
Das bedeutet, dass alle Reiserückkehrer aus der Türkei sich in 14-tägige Quarantäne begeben müssen und auch verpflichtet sind, ihre Rückreise bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt) zu melden. Wird ein negatives Testergebnis (vom Flughafen oder vom Hausarzt) beim Gesundheitsamt vorgelegt (gerne per Mail: verwaltung-gesundheitsamt@ingolstadt.de), können die betroffenen Personen von der Verpflichtung der Quarantäne befreit werden. Dasselbe gilt für Testergebnisse aus der Türkei, wenn sie nicht älter als 48 Stunden bei Einreise nach Deutschland sind.
Des Weiteren sollten sich alle Personen, die in die Türkei reisen, zusätzlich über geltende türkische Bestimmungen informieren. Ab Samstag gelten im Übrigen neue generelle Bestimmungen zur Rückkehr aus Risikogebieten, ein Corona-Test ist dann verpflichtend.
Informationen des Auswärtigen Amts zu Reisen in die Türkei:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkeinode/tuerkeisicherheit/201962
Foto: den-belitsky