Radfahren in Ingolstadt – fünf Punkte für mehr Sicherheit
Radfahren ist in Ingolstadt ein wichtiger Teil der städtischen Mobilität. Damit das Miteinander im Straßenverkehr gut funktioniert, braucht es Verständnis und Rücksicht zwischen allen Verkehrsteilnehmern, ob mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß. Die Fahrradbeauftragte der Stadt Ingolstadt, Theresa Schneider, möchte deshalb mit einigen typischen Missverständnissen aufräumen und die wichtigsten Regeln in Erinnerung rufen. Ziel ist es, die Akzeptanz des Radverkehrs zu fördern und mehr Sicherheit für alle zu schaffen.
Fahrradstraßen – Radverkehr hat Vorrang
In Ingolstadt gibt es mehr als sechs Kilometer Fahrradstraßen. Sie sind vor allem für den Radverkehr gedacht und mit dem Zeichen 244.1 beschildert. Man unterscheidet zwischen „echten“ und „unechten“ Fahrradstraßen. In Ingolstadt gibt es ausschließlich letztere – hier dürfen auch Autos fahren, aber nur als Gäste. Radlerinnen und Radler dürfen nebeneinander fahren, der Autoverkehr muss sich anpassen und darf nicht drängeln. Für alle gilt Tempo 30.
Geh- und Radwege – welche Schilder was bedeuten
Radwege mit den blauen Schildern 237 (Radweg), 241 (Getrennter Geh- und Radweg) oder 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) müssen von Radlerinnen und Radlern benutzt werden – allerdings nur auf der rechten Straßenseite. In Gegenrichtung ist es nur erlaubt, wenn dies durch die Schilder 237, 241, 240 oder durch das Zusatzzeichen „Radfahrende frei“ ausdrücklich zugelassen ist.
Anders ist es beim Schild 239 (Gehweg) und dem Zusatz „Radfahrer frei“: dort darf geradelt werden, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit. Fußgängerinnen und Fußgänger haben stets Vorrang. Wichtig: diese Freigabe ist keine Pflicht – wer möchte, kann auch auf der Fahrbahn radeln.
Die meisten Gehwege in Ingolstadt sind klassische Gehwege ohne Zusatz „Radfahrer frei“. Dort müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr fahren, bis 10. Jahre dürfen sie dies. Auf Fußgängerinnen und Fußgänger ist immer besondere Rücksicht zu nehmen.
Radeln durch die Fußgängerzone – erlaubt, aber nur zu bestimmten Zeiten
Die Ingolstädter Fußgängerzone gehört tagsüber ausschließlich den Fußgängerinnen und Fußgängern. Bis 10.30 Uhr morgens und ab 20 Uhr abends darf auch der Radverkehr durch viele Straßen und Gassen der Fußgängerzone radeln. Dies ist erlaubt, da zum Zeichen 242.1 (Beginn einer Fußgängerzone) ein Zusatz angebracht ist. Doch auch hierbei gilt: Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht! Wer radelt, darf niemanden gefährden oder behindern
Neue Parkflächen für Lastenfahrräder
Seit 2020 können Städte eigene Parkflächen für Lastenfahrräder ausweisen. In der Harderstraße wurde bereits eine solche Fläche eingerichtet. Sie ist größer, barrierefrei und bietet genug Platz zum Rangieren. Erkennbar ist sie am Parkschild mit dem Zusatz „Lastenfahrrad“. So soll die Nutzung von Lastenrädern erleichtert und gefördert werden.
Schleusen an Einbahnstraßen – sicher in die Gegenrichtung
In manchen Einbahnstraßen erlauben Ein- und Ausfahrschleusen den Radverkehr in Gegenrichtung, während der Autoverkehr nur in eine Richtung fließt. Diese Schleusen bestehen aus Markierungen und/oder baulichen Elementen, die Radlerinnen und Radlern eine sichere Durchfahrt ermöglichen. Schleusen gibt es z.B. in der Spitalstraße oder in der Friedrich-Ebert-Straße. Die Ein- und Ausfahrschleusen werden oft durch entsprechende Zusatzzeichen zum Schild „Einbahnstraße“ ergänzt, die den Radverkehr in Gegenrichtung explizit erlauben. Das erhöht die Sicherheit und macht das Radfahren in der Stadt komfortabler.
„Ob zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto – Rücksicht ist die wichtigste Verkehrsregel“, sagt Fahrradbeauftragte Theresa Schneider. „Wenn alle die Regeln kennen und beachten, wird das Miteinander im Straßenverkehr deutlich entspannter.“
Pressestelle/Stadt Ingolstadt