Von Hochbau bis Soziales: Zuständigkeitsbereiche der Bürgermeister(innen)
Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf hat mit den beiden Bürgermeisterinnen festgelegt, wer welche Fachausschüsse des Stadtrates leiten wird.
Demnach wird der Oberbürgermeister für die Belange der Referate I (Personal, Organisation und IT), II (Finanzen und Liegenschaften), VI (Hoch- und Tiefbau) und VII (Stadtentwicklung und Baurecht) zuständig sein.
Die zweite Bürgermeisterin Dr. Dorothea Deneke-Stoll wird die Bereiche III (Recht, Sicherheit und Ordnung), IV (Kultur und Bildung), Wirtschaft und Sport abdecken.
In den Arbeitsbereich von Petra Kleine als dritte Bürgermeisterin fallen die Referate V (Soziales und Jugend) und VIII (Gesundheit, Klimaschutz und Umwelt) und die Beauftragten (Gleichstellungs-, Behinderten- und Integrationsbeauftragte).
In den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen stehen Oberbürgermeister und Bürgermeisterinnen damit auch als Ansprechpartner für Referate und Ämter zur Verfügung.