Nur mit Mundschutz auf den Wochenmarkt – Warnung vor Kunststoffmasken
Seit dieser Woche gilt bayernweit auch auf Wochenmärkten die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das hat das Bayerische Gesundheitsministerium in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnamenverordnung festgeschrieben. Demnach müssen sowohl die Kunden und Besucher, als auch die Verkäufer und Standbetreiber eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Im Vorfeld des Wochenmarkts am Mittwoch haben die Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Gewerbeamtes auf dem Theatervorplatz entsprechende Schilder aufgestellt, die auf die neue Mundschutzpflicht hinweisen.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass nach wie vor eine Maskenpflicht für öffentliche Gebäude, Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel gilt, um die Risiken, sich mit Corona zu infizieren, zu minimieren. Dafür reichen jedoch einfache Mundschutzmasken aus Stoff, sogenannte „Community-Masken“, oder Einwegmasken, es könne aber auch auf Schals oder Tücher zurückgegriffen werden. Stoffmasken hätten den Vorteil, dass sie gewaschen und gereinigt und so mehrmals verwendet werden können. Medizinische Masken sind nicht notwendig, jene FFP-2-Masken mit Ventil seien für den Alltag sogar ungeeignet, da die Atemluft des Trägers durch das Ventil ströme und so kein Schutz für die Umwelt gegeben sei.
In diesem Zusammenhang warnt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, dass das alleinige Tragen von Kunststoffvisieren „zum Schutz vor SARS-Cov-2 ist als nicht ausreichend anzusehen, da sie nach oben, zu den Seiten und weitgehend auch nach unten, offen sind. Das grundsätzliche Ziel ist es nach wie vor, in bestimmten Situationen des öffentlichen Raums Risikogruppen zu schützen und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren. Da der Hauptübertragungsweg von SARS-CoV-2 feine Tröpfchen der Atemluft sind, wurde eine Maskenpflicht für bestimmte Bereiche im öffentlichen Leben eingeführt. Eine Mund-Nasen-Bedeckung soll primär andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln aus der Ausatemluft desjenigen schützen, der eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt (Fremdschutz). Bei den Visieren können sich Tröpfchen, v.a. durch großzügige Öffnungen zu allen Seiten, nach wie vor leicht verteilen und dadurch v.a. andere Personen oder Risikogruppen gefährden. Die relevante und notwendige Reduktion der Ausscheidung von Atemwegsviren durch das Visier ist oft nicht gewährleistet und daher ist der eigentlich Grund für die Maskenpflicht, die Verteilung der Viren durch die Atemluft zu reduzieren und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 zu reduzieren, nicht erfüllt.“
Foto: Stadt Ingolstadt/Michel