Hier darf ab Montag gesportelt werden – Hallen bleiben zu
Nach Beschluss der Bayerischen Staatsregierung dürfen ab Montag, 11. Mai, Sportstätten unter gewissen Voraussetzungen wieder geöffnet werden, teilt das Sportamt der Stadt Ingolstadt mit. Das bedeutet, dass kontaktfreier Individualsport mit Abstand wieder zugelassen wird. Nach wie vor stehen hierbei der Gesundheitsschutz der Sportlerinnen und Sportler sowie die Stabilität des Gesundheitssystems an oberster Stelle.
Auf den Außenanlagen der städtischen Bezirkssportanlagen können jetzt Individualsportarten wieder ausgeübt werden können. Erlaubt sind z. B. Leichtathletik, Tennis, Golf, etc. Nicht erlaubt sind Mannschaftssportarten wie Fußball, Basketball, etc. Die Kriterien der Individualsportarten sind auch beim jeweiligen Fachverband nachzulesen (zu finden unter https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln).
Bei der Durchführung der Trainingseinheiten müssen die Vorgaben der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020 eingehalten werden. Das sind unter anderem: Einhaltung der Abstände, kontaktfreie Durchführung, trainieren nur alleine oder in Kleingruppen bis zu fünf Personen, keine Nutzung der Umkleideräume
und Duschen, keine Zuschauer, etc.
Für die städtischen Sporthallen und Lehrschwimmbecken gilt jedoch, dass der Betrieb sämtlicher Sporthallen, Turnhallen und Lehr- schwimmbecken sowie weitere in räumlichem Verbund befindlichen Sporträume (z. B. Gymnastikräume, Krafträume, Tanzhallen, usw.). und deren Nutzung grundsätzlich weiterhin untersagt ist (gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).
Eine Ausnahme gibt es für den Betrieb der städtischen Sporthallen: Berufssportler /-innen und Sportler/-innen des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Trainingseinheiten durchführen. Diese Nutzung muss beim Amt für Sport und Freizeit beantragt werden.
Handlungsempfehlungen und Leitfäden für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs sowie aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus sowie in den sozialen Medien.
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