Schnelle Auszahlung des Kurzarbeitergeldes oberste Priorität
Ausgelöst durch die Corona-Pandemie ist auch im Bezirk der Agentur für Arbeit Ingolstadt ein extremer Anstieg der Anzeigen für Kurzarbeit zu verzeichnen. Diese wurden dank des enormen Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, teilweise auch an Wochenenden, inzwischen alle bearbeitet.
„Anzeige ist aber nicht gleich Antrag. Für die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes benötigen wir einen Antrag mit Angaben beispielsweise zur Zahl der betroffenen Mitarbeiter und zur Höhe des gezahlten Entgeltes. Unser Ziel ist es, den Arbeitgebern möglichst schnell das Kurzarbeitergeld zu erstatten. Dies wird uns gelingen, wenn die Anträge auf Kurzarbeitergeld möglichst frühzeitig und vollständig eingereicht werden. Bisher verzeichnen wir einen eher zögerlichen Eingang von Anträgen“, erklärt Johannes Kolb, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ingolstadt. „Viele Betriebe haben zum ersten Mal mit Kurzarbeit zu tun und benötigen zügig vollständige Informationen zum Antragsverfahren. Die wichtigsten Punkte haben wir übersichtlich auf unserer Homepage1 zusammengestellt. Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit eine App ‚Kurzarbeit‘ entwickelt, die Arbeitgebern das Versenden von Anzeigen und Anträgen für das Kurzarbeitergeld erleichtert. Dabei werden die Unterlagen direkt per Smartphone-Kamera eingescannt und über die App an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Die App ist kostenlos auf allen Android- und Apple-Endgeräten erhältlich. Das ist eine weitere gute Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen, und das Geld, das die Unternehmen dringend benötigen, kann schnell fließen“, so Johannes Kolb weiter.
Die Personalkapazitäten für die Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeit wurden binnen kürzester Zeit massiv aufgestockt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Vermittlungsgeschäft und der Berufsberatung unterstützen bei der Telefonie, der Beratung von Unternehmen und Beschäftigten zu Kurzarbeit oder bei der Abarbeitung der eingegangenen Anzeigen, Anträge und Emails. Für weitere Aufstockungen laufen derzeit Qualifizierungsmaßnahmen.
Drei Schritte zum Kurzarbeitergeld:
- Zunächst ist die Kurzarbeit bei der zuständigen Arbeitsagentur anzuzeigen.
- Das Kurzarbeitergeld wird durch den Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgezahlt. Der Arbeitgeber geht somit in Vorleistung. Die meisten Lohnabrechnungsprogramme sind dazu geeignet, den sogenannten Kurzlohn (das zeitanteilige Arbeitsentgelt soweit noch gearbeitet wird) sowie das Kurzarbeitergeld zu berechnen.
- Zur Erstattung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit ist ein Antrag auf Kurzarbeitergeld zu stellen. Dieser Antrag ist zusammen mit der monatlichen Abrechnungsliste bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Die Agentur für Arbeit wird sodann den Antrag und die Abrechnung prüfen und das Kurzarbeitergeld ausbezahlen.
Die Homepage ist über die Adresse https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-by/Kurzarbeitergeld-Covid-19 erreichbar.