Der VGI im Fasching 2025
Das Faschingstreiben hat auch heuer Auswirkungen auf den Linienverkehr des Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt, VGI. Anbei nun die bis 19. Februar 2025 bekannten faschingsbedingten Fahrplanänderungen im Detail:
Fahrplan am Unsinnigen Donnerstag
Am Donnerstag, 27. Februar 2025, gilt tagsüber bis 21:00 Uhr der Fahrplan für Montag mit Freitag, ab 21:00 Uhr auf den Nachtlinien der Fahrplan für Freitag und Samstag. Dies bedeutet, dass die Nachtlinien bis ca. 3:00 Uhr gefahren werden.
Aktuell sind Faschingsumzüge und Veranstaltungen in folgenden Ortschaften bekannt:
Markt Kipfenberg:
In der Zeit vom 28. Februar bis einschließlich 3. März 2025 muss wegen des Faschings die Haltestelle „Kipfenberg Parkplatz“ auf die Försterstraße verlegt werden. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Einschränkungen.
Markt Geisenfeld:
Am 3. März.2025 findet in Geisenfeld ein Faschingsumzug statt. Daher muss der Linienverkehr von 11:00 bis 18:00 Uhr großräumig umgeleitet werden. Sämtliche Haltestellen in Geisenfeld können daher im besagten Zeitraum von der Linie 580 nicht bedient werden.
Markt Manching:
Der Faschingsumzug in Manching findet am Sonntag, 2. März 2025, in der Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr statt. Die Linie 16 kann in dieser Zeit die Haltestellen Lindenstraße, Schloßberg, Ost und Zentrum nicht bedienen. Alle Fahrten beginnen und enden an der Haltestelle Donaufeld. Die Fahrten von und nach Geisenfeld sind davon nicht betroffen.
Markt Gaimersheim:
Aufgrund des Faschingsumzugs enden und beginnen die Kurse der Linie 50 am Sonntag, 2. März 2025, zwischen 13:00 und 16:30 Uhr an der Haltestelle Gewerbegebiet. Ab 16:30 Uhr kann wieder von und bis Gaimersheim gefahren werden. Die Haltestelle Rathaus kann nicht bedient werden. Die Umleitung erfolgt über die Dohlenstraße. Die Einschränkung gilt bis Montag, 3. März 2025, 6:00 Uhr.
Gemeinde Baar-Ebenhausen:
Wegen des Faschingszugs kommt es am Sonntag, 2. März 2025, zu folgenden Einschränkungen im Busbetrieb der Linie 18: Die Haltestellen Ingolstädter Straße und Altes Rathaus können nicht angefahren werden. Für die Fahrgäste ist wegen einer bereits bestehenden Baustellenumleitung eine Bedarfshaltestelle an der Kreuzung Münchener Straße/Schubertstraße eingerichtet.
Gemeinde Denkendorf:
Die Gemeinde Denkendorf veranstaltet am Faschingssonntag, 2. März 2025, in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr einen Faschingsumzug mit anschließendem Faschingstreiben. In dieser Zeit muss der Linienverkehr der Linie 9226 umgeleitet werden. Die Haltestellen Meierhofstraße und Hauptstraße können dann nicht bedient werden.
Ingolstadt – Gerolfing:
Am Faschingsdienstag, 4. März 2025, müssen die Linien 60, 61, S4 und N 1 ab 11:00 Uhr bis Betriebsende wegen des traditionellen Faschingszugs umgeleitet werden. Die Haltestellen Kornstraße, Langgässerstraße, Dünzlauer Straße, Eichenwaldstraße und Schwanenstraße können nicht bedient werden. In dieser Zeit werden nur die Haltestellen Handwerkerhof, Barthlgasserstraße und Wilhelm-Busch-Straße angefahren. An den betroffenen Haltestellen sind Fahrgastinfos angebracht, die auf die jeweiligen Besonderheiten in der Linienbedienung hinweisen.
Markt Nassenfels:
In Nassenfels findet am Faschingsdienstag, 4. März 2025, ein Faschingsumzug mit anschließendem Faschingstreiben statt. Der Ortskern und die Neuburger Straße werden in der Zeit von 12:30 bis 20:00 Uhr nicht befahrbar sein. Dadurch wird die Haltestelle Neuburger Straße von der Linie 9233 im besagten Zeitraum nicht bedient. Der Verkehr wird umgeleitet.
Pfaffenhofen:
Am Faschingsdienstag, den 4.März.2025, kann die Haltestelle „Hauptplatz“ in Pfaffenhofen wegen des dortigen Faschingstreibens ganztägig nicht bedient werden. Betroffen sind die Linien 9314 und 9202. Als Ersatzhaltestelle steht die Haltestelle „Schulstraße“ zur Verfügung.
Eichstätt:
Am Rosenmontag, den 3. März.2025, können die Linien 201, R204 und R205 nicht den Marktplatz befahren. Die Linien werden ganztägig umgeleitet, als Ersatzhaltestelle kann der Stadtbahnhof genutzt werden.
Pressestelle/Stadt Ingolstadt
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